John Seay gründete The Seay Firm im Jahr 2011, nachdem er ein Jahrzehnt als Musiker, Tourmanager und Musikschriftsteller tätig war. Er hat unter anderem auf der SXSW und dem Americana Festival über musikrechtliche Themen gesprochen. Er berät regelmäßig Mandanten zu Produzentenverträgen und Beatmietverträgen. Lesen Sie hier mehr über John oder folgen Sie ihm auf Twitter/Instagram: @TheSeayFirmLLC
Nicht, dass ich Ihnen das sagen müsste, aber die Musikindustrie kann einschüchternd sein. Als Künstler und Produzenten werden Sie auf dem Weg zu Ihrer Karriere mit einer Vielzahl von Vereinbarungen konfrontiert. Heute werde ich eine problematische, aber beliebte Art von Verträgen zwischen Künstlern und Produzenten aufschlüsseln: Beat-Lease-Vereinbarungen.
Was ist eine Beat-Lease-Vereinbarung?
Genauso wie bei einer traditionellen Produzentenvereinbarung oder einer Beat-Verkaufsvereinbarung erlaubt eine Beat-Lease-Vereinbarung einem Künstler, den instrumentalen Beat eines Produzenten in eine neue Aufnahme des Künstlers einzubauen. Aber im Gegensatz zu diesen Verträgen behält der Produzent bei einem Beat-Lease-Vertrag das volle Urheberrecht an dem Beat, während er dem Künstler entweder eine exklusive oder nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Beats erteilt, in der Regel für einen bestimmten Zeitraum (Jahre) und/oder eine bestimmte Anzahl von Verwertungen (Verkäufe und Streams).
Warum gibt es Beat-Lease-Verträge?
Beat-Lease-Verträge entstanden, um ein häufiges Problem auf dem Beat-Verkaufsmarkt zu lösen: Produzenten wollen so viel Geld wie möglich für ihre Beats bekommen. Da die Beats jedoch nichts wert sind, wenn sie ungenutzt auf einer Festplatte liegen, sind Produzenten bereit, sich von diesen Beats für weniger zu trennen, als sie glauben, dass sie wert sind, aber nur für eine begrenzte Zeit. Wenn die Rechte dann wieder an den Produzenten zurückfallen, kann dieser mit der Weitervermietung oder dem Verkauf des Beats noch etwas Geld verdienen. Die Künstler ihrerseits sind bereit, Beats zu leasen, wohl wissend, dass ihre Verträge in ein paar Jahren auslaufen werden, und erhalten im Gegenzug das Recht, den Beat jetzt zu einem Preis zu nutzen, der in ihrem Budget liegt.
Ein Problem bei Beat-Leasing-Verträgen ist, dass sie oft schlecht formuliert sind. Die gefährlichsten Transaktionen in der Musikindustrie sind diejenigen, bei denen eine oder beide Parteien nicht verstehen, was die Vereinbarung zwischen ihnen ist. Egal, ob Sie ein Produzent sind, der Beats zu verkaufen hat, oder ein Künstler, der nicht die Mittel hat, einen Beat direkt zu kaufen, hier sind sechs Dinge, die Sie über Beat-Leasing-Verträge wissen sollten:
Wissen Sie, wie lange der Leasingvertrag läuft
Der Definition nach laufen Beat-Leasing-Verträge nicht ewig. Bei einem herkömmlichen Produzentenvertrag oder Beat-Kaufvertrag überträgt der Produzent in der Regel das Urheberrecht des Beats an den Künstler. Bei einem Beat-Lease-Vertrag hingegen mietet der Künstler den Beat entweder exklusiv oder nicht-exklusiv für einen bestimmten Zeitraum oder für eine bestimmte Anzahl oder Art von Verwertungen oder beides. Der Mietvertrag kann zum Beispiel nach drei Jahren oder nach 1.000 Downloads oder Streaming-Äquivalenten auslaufen, d. h. nach der Anzahl der Streams, die einem Download entsprechen. Sobald Sie eines dieser Ziele erreicht haben, läuft Ihr Mietvertrag automatisch aus und Sie können den Beat nicht mehr nutzen.
In jedem Fall sollten beide Parteien wissen, wie lange der Mietvertrag für den Beat läuft.
Wenn du ein Künstler bist, solltest du die Laufzeit kennen, damit du den Beat nicht versehentlich nach Ablauf der Vertragslaufzeit nutzt und damit versehentlich das Urheberrecht des Produzenten verletzt. Wenn du ein Produzent bist, dann solltest du das früheste Datum kennen, an dem du den Beat an jemand anderen vermieten oder für mehr Geld an den Künstler weitervermieten kannst (oder damit drohen, den Künstler wegen Verletzung deines Urheberrechts zu verklagen).
Als Künstler solltest du versuchen, einen möglichst langen Mietvertrag für den Beat zu bekommen, idealerweise mit einigen Optionen, den Mietvertrag zu verlängern oder ihn in eine Übertragung des Urheberrechts umzuwandeln, indem du im Laufe der Zeit zusätzliche Zahlungen leistest. Als Produzent wollen Sie natürlich die Rechte an dem Beat so schnell wie möglich zurückerhalten, damit Sie ihn weitervermieten können, aber Sie wollen auch, dass der Song, in den Ihr Beat eingeflossen ist, ein Hit wird, und das kann seine Zeit dauern. Sie wollen, dass der Künstler sich sicher genug fühlt, um Geld in die Promotion des Beats zu investieren und zu wissen, dass er genug Zeit hat, um die Früchte dieser Investition zu ernten, bevor er den Beat erneut veröffentlichen muss.
Wissen Sie, was mit dem Beat gemacht werden kann und was nicht
Sie sollten sich darüber im Klaren sein, was mit dem Beat gemacht werden kann und wo es gemacht werden kann. Was ein Künstler mit dem Beat machen kann, wird als „Umfang“ des Mietvertrags bezeichnet. Der Umfang der meisten Mietverträge erlaubt es dem Künstler, mit dem Beat zu machen, was er will, solange zusätzliche Elemente – in der Regel Gesang – hinzugefügt werden, um einen neuen Track zu schaffen. Mit anderen Worten, dem Künstler ist es oft nicht gestattet, eine Instrumentalversion des Beats zu veröffentlichen. Der Geltungsbereich hindert einen Künstler manchmal auch daran, mehr als eine neue Aufnahme zu erstellen, die den Beat verkörpert. Das bedeutet, dass auch Remixe oder alternative Versionen verboten sein können.
Wo der Künstler den Beat verwerten kann, nennt man das „Territorium“. Wenn im Beatmietvertrag überhaupt ein Territorium erwähnt wird, dann sollten Sie als Künstler sicherstellen, dass Sie das weltweite oder universelle Recht haben, den Beat für die Dauer des Mietvertrags zu verwerten. In der digitalen Welt und insbesondere im Zusammenhang mit Beat-Lease-Verträgen macht die Beschränkung des Territoriums auf ein einziges Land nicht viel Sinn.
Wissen, was es mit der Veröffentlichung auf sich hat
Die Veröffentlichung ist oft der Elefant im Raum der Beat-Lease-Verträge, von denen viele nicht einmal ausdrücklich darauf eingehen. Kurz zum Hintergrund: Jeder aufgenommene Song hat zwei Urheberrechte. Das erste ist das Urheberrecht für das musikalische Werk, das auch als Veröffentlichung bezeichnet wird und aus dem Text und der Melodie besteht. Das zweite ist das Urheberrecht an der Tonaufnahme, auch Master genannt, d. h. an der speziellen Aufnahmeversion des Musikwerks. Jedes Musikwerk kann tausende Male aufgenommen werden, wobei jede Aufnahme ein neues Tonträger-Urheberrecht schafft, während das zugrundeliegende Musikwerk-Urheberrecht jedes Mal dasselbe bleibt.
Wenn ein Künstler eine Tonaufnahme veröffentlicht, ist er oder sie verpflichtet, den Songschreibern oder Verlegern des Musikwerks, das in der Tonaufnahme enthalten ist, so genannte mechanische Lizenzgebühren zu zahlen.
Wenn Sie einen Beat vom Produzenten geleast haben, dann besitzt der Produzent das Urheberrecht an dem Musikwerk, das in dem Beat enthalten ist, und Sie sind automatisch verpflichtet, ihm mechanische Tantiemen zu zahlen, es sei denn, der Beat-Leasingvertrag sagt etwas anderes. Wenn der Beatmietvertrag nichts über die Eigentumsrechte des Produzenten aussagt, sollten Sie davon ausgehen, dass es sich um mindestens 50 % der Veröffentlichungsrechte an dem Track handelt.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Veröffentlichung in einem Beatmietvertrag zu behandeln. Die erste ist, es so zu behandeln, wie es jedes seriöse Plattenlabel tut: man legt fest, wie die „Aufteilung“ sein wird und zahlt dann einfach mechanische Tantiemen an den Produzenten zu einem ausgehandelten Satz (d.h. entweder zum vollen oder reduzierten gesetzlichen Satz). Sie können aber auch vereinbaren, dass der Produzent entweder auf Dauer oder bis zu einer bestimmten Anzahl von Verwertungen ganz auf mechanische Tantiemen verzichtet. Manchmal erklärt sich ein Produzent bereit, bis zu einer bestimmten Anzahl von Verwertungen auf mechanische Tantiemen zu verzichten, solange der Künstler selbst veröffentlicht, erklärt aber, dass, wenn der Künstler eine Plattenfirma hat oder erwirbt, diese Plattenfirma die mechanischen Tantiemen direkt an den Produzenten zahlen wird.
Sie sollten niemals erwarten, dass ein Produzent auf mechanische Tantiemen verzichtet, obwohl er dies unter bestimmten Bedingungen manchmal tut. Was man jedoch vermeiden sollte, ist, dass Produzenten die Tatsache, dass ihre Beat-Lease-Vereinbarungen die Veröffentlichung nicht vorsehen, als eine Art „gotcha“-Gelegenheit nutzen, wenn der Track des Künstlers ein Hit wird. Wie immer ist es besser, alle Fragen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf einmal zu klären.
Wissen Sie, welche Verpflichtungen Sie haben
Produzenten auf allen Ebenen wollen sicherstellen, dass sie bei jeder Veröffentlichung ordnungsgemäß genannt werden. Für aufstrebende Produzenten ist die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Nennung vielleicht sogar noch größer. Vergewissern Sie sich, dass Sie wissen, wo und wann Sie den Produzenten nennen müssen und wie diese Nennung lauten muss. Wenn ich Produzenten vertrete, vergewissere ich mich immer, dass die Verpflichtung besteht, den Produzenten in den Metadaten zu nennen, wo immer dies möglich ist, zusätzlich zu den anderen Standard-Crediting-Verpflichtungen (in den Liner Notes, in der Werbung, auf der Rückseite des Albums usw.). Auf der Künstlerseite sollten Sie auch sicherstellen, dass ein versehentliches, nicht wiederholtes Versäumnis, den Produzenten ordnungsgemäß zu nennen, dem Produzenten nicht das Recht gibt, Sie sofort zu verklagen oder den Beat-Lease-Vertrag zu kündigen. Sie sollten das Recht haben, das Versäumnis zu „heilen“, bevor der Produzent dies tun kann.
Wissen Sie, welche Elemente Sie bekommen (oder geben)
Wenn Sie der Künstler sind, sollten Sie wissen, welche Elemente Sie bekommen, und wenn Sie der Produzent sind, sollten Sie wissen, welche Elemente Sie zu geben verpflichtet sind. Künstler sollten immer versuchen, den Produzenten zu verpflichten, die Stems zum Beat zu liefern. „Stems“ sind einzelne Instrumental- (oder Gesangs-) Spuren, z. B. die einzelnen Spuren mit der Gitarre, dem Klavier, der Kick-Drum usw. Sie brauchen die Stems, damit Sie den Track mit Ihren Vocals richtig abmischen können. Es kann natürlich sein, dass der Produzent die Stems nicht hat, sie nicht liefern will oder mehr dafür verlangt. Es kann aber auch sein, dass Sie die Stems gar nicht haben wollen, weil Sie nur Ihre Gesangsspur auf den Beat legen wollen, ohne sie richtig abzumischen.
Sie sollten auch wissen, welche Art von Dateien Sie erhalten werden. Es ist in jedermanns Interesse, die bestmögliche Qualität an digitalen Dateien zu liefern, damit der Song, der den Beat enthält, nicht schlecht klingt. Beachten Sie, dass MP3s nicht der Industriestandard sind – im Idealfall sieht der Beat-Leasingvertrag zumindest die Lieferung einer WAV-Datei vor. Vergewissern Sie sich, dass der Beat nicht vorgemastert wurde, was leider bedeutet, dass Sie Ihren Track, der den vorgemasterten Beat enthält, möglicherweise nicht richtig mastern können.
Wissen Sie, welche Rechte (wenn überhaupt) bereits gewährt wurden
Sie sollten wissen, ob Sie eine exklusive oder eine nicht-exklusive Lizenz für den Beat erwerben, und dies sollte auch im Beat-Leasingvertrag deutlich angegeben werden. Wenn Ihre Rechte exklusiv sind, können Sie und nur Sie den Beat während der Mietdauer nutzen. Wenn Ihre Rechte nicht-exklusiv sind, kann der Produzent den Beat jederzeit an eine andere Person vermieten oder verkaufen und dieser Person das Recht einräumen, einen Song zu veröffentlichen, der denselben Beat enthält, den Sie verwenden, natürlich vorbehaltlich Ihres nicht-exklusiven Mietvertrags.
Unglücklicherweise ist es möglich, dass Sie einen Beat von einem Produzenten mieten oder kaufen, nur um später herauszufinden, dass der Produzent den Beat gar nicht besaß oder ihn bereits an jemand anderen vermietet oder verkauft hatte. In der Beat-Leasing-Vereinbarung kann auch stehen, dass Sie zwar eine Exklusivlizenz für den Beat haben, diese Lizenz aber allen früheren nicht-exklusiven Lizenzen unterliegt, die der Produzent möglicherweise erteilt hat.
Wie können Sie sich also als Künstler schützen? Fragen Sie zunächst den Produzenten, ob der Beat schon einmal verwertet wurde. Nimm dir einen Moment Zeit, um ein paar Google-Suchen nach dem Produzenten durchzuführen und zu sehen, was dabei herauskommt. Verwenden Sie Shazam, um zu sehen, ob der Beat mit anderen Tracks in Verbindung gebracht wird. Und natürlich sollten Sie immer den Beat-Leasingvertrag lesen, um zu sehen, was darin über frühere Verwendungen des Beats steht, wenn überhaupt. Wenn Sie von einem Anwalt vertreten werden oder über ausreichende Kenntnisse verfügen, um dies selbst zu tun, dann fügen Sie in den Vertrag Zusicherungen und Garantien, d. h. Versprechen, ein, die besagen, dass der Produzent tatsächlich Eigentümer des Beats ist und dass er Sie entschädigt, d. h. Ihnen den Schadenersatz erstattet, wenn jemand Sie aufgrund Ihrer Verwendung des Beats verklagt.
Spezieller Dank an Mustafa Abubaker für die redaktionellen Dienste.