Nach dem Gesetz von Nebraska ist eine Annullierung der Ehe so, als hätte es sie nie gegeben. Auch im Jahr 2019 gibt es immer noch Menschen, die glauben, dass eine Scheidung mit einem Stigma behaftet ist, und sich stattdessen für eine Annullierung entscheiden. Eine zivilrechtliche Annullierung ist nicht dasselbe wie eine religiöse Annullierung, die nur von einer Kirche gewährt werden kann und keine rechtlichen Auswirkungen auf Ihre Ehe in Nebraska hat.
Nebraska lässt eine Annullierung nur unter bestimmten Bedingungen zu:
- Wenn Ihre Ehe gesetzlich verboten ist (zum Beispiel, wenn Sie oder Ihr Ehepartner zu eng miteinander verwandt sind, um verheiratet zu sein,
- Wenn Sie oder Ihr Ehepartner aufgrund einer psychischen Störung nicht in der Lage waren, der Heirat zuzustimmen
- Wenn Sie oder Ihr Ehepartner aufgrund von Drohungen oder Betrug zur Heirat veranlasst wurden Betrug
- Wenn Sie oder Ihr Ehepartner bereits mit einer anderen Person verheiratet waren (Bigamie)
- Wenn Sie oder Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung impotent waren
Um eine Annullierung in Nebraska zu erhalten, müssen entweder Sie oder Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage auf Ungültigkeitserklärung beim Bezirksgericht Ihres Wohnsitzes einen Wohnsitz haben. Der Richter hält eine Anhörung ab und trifft eine Entscheidung auf der Grundlage Ihrer Aussagen und anderer Beweise.
Wenn Ihre Ehe für ungültig erklärt wird, ist es so, als wären Sie nie verheiratet gewesen. Wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, werden ein Erziehungsplan und eine Anordnung zur finanziellen Unterstützung erlassen. Ein Ehegatte, dessen Ehe annulliert wurde, kann auch Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben, wenn dies angemessen ist.
Wenn es um die Aufteilung des Vermögens in einer Kurzzeitehe geht, verlässt jeder Ehegatte die Ehe mit dem, womit er sie begonnen hat, je nach Eigentumsrecht und Dauer der Ehe. Hatten Sie und Ihr Ehepartner gemeinsam Eigentum, wird es zu gleichen Teilen aufgeteilt. Wird die Ehe nach einer längeren Dauer annulliert, teilt ein Richter das eheliche Vermögen nach dem Grundsatz der Billigkeit auf.
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