Eignung für den CFRE-Zeugnisnachweis

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Politik zur Eignung für den CFRE-Zeugnisnachweis

Alle Bewerber für das CFRE-Programm müssen alle Eignungsvoraussetzungen erfüllen, die in der aktuellen Version des Kandidatenhandbuchs und in der aktuellen Version des Antragsformulars selbst aufgeführt sind, um zur schriftlichen CFRE-Prüfung zugelassen zu werden.

Antragsteller müssen die auf dem Antragsformular und im Kandidatenhandbuch aufgeführten Unterlagen einreichen, um die Erfüllung der folgenden Zulassungskriterien hinreichend nachzuweisen:

  1. Ausbildung – Nachweis von mindestens achtzig (80) Punkten, bestehend aus formaler Ausbildung, beruflicher Entwicklung/Weiterbildung oder ehrenamtlicher Tätigkeit in den letzten fünf (5) Jahren, wie auf dem Antrag und im Kandidatenhandbuch angegeben.
  2. Berufliche Praxis – Nachweis von mindestens 36 Punkten, was einer dreijährigen Vollzeit- oder Halbtagstätigkeit als bezahlter, professioneller Fundraiser in den letzten fünf (5) Jahren entspricht. Diese Tätigkeit muss als bezahltes, professionelles Mitglied eines Fundraising-Teams oder als Fundraising-Berater für eine gemeinnützige Organisation ausgeübt werden, wobei mindestens fünfzig Prozent (50 %) der Vollzeit- oder hundert Prozent (100 %) der Halbtagstätigkeit den Fundraising-Aktivitäten, der Ressourcenentwicklung und/oder der Verwaltung der Mittelbeschaffung zuzuordnen sind, was zur Generierung von philanthropischer Unterstützung führt. CFRE definiert eine Halbtagsstelle als ½ Vollzeitstelle (FTE) oder mehr. Die Berufserfahrung in dieser Kategorie muss in den letzten fünf (5) Jahren stattgefunden haben, wobei Lücken in der Beschäftigung zulässig sind. Politisches Fundraising ist in dieser Kategorie nicht punkteberechtigt.

Der CFRE International Board of Directors bekräftigt den Grundsatz, dass der CFRE-Zeugnisnachweis ein Praxisnachweis ist. Als solcher ist die Berechtigung zum Erwerb des CFRE-Zertifikats auf Personen beschränkt, die „mit der Generierung philanthropischer Gelder befasst sind.“

Während viele Personen an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen, die direkt und indirekt mit dem Fundraising-Prozess verbunden sind, können alle CFRE-Zertifizierten alle der folgenden Punkte nachweisen:

  • Mindestens 50 % Vollzeitbeschäftigung als Fundraiser oder Fundraising-Berater;
  • aktuelle/jüngste erfolgreiche Fundraising-Leistungen;
  • kontinuierliche professionelle

CFRE International begrüßt die Teilnahme von Einzelpersonen an jeder dieser Aktivitäten, zertifiziert aber nur diejenigen, die etablierte Basisstandards und spezifische Anforderungen in all diesen Bereichen erfüllen.

  1. Professionelle Leistung – Nachweis von mindestens fünfundfünfzig (55) Punkten, bestehend aus tatsächlich gesammelten Spendengeldern, Kommunikations- und/oder Managementprojekten, die sich auf die Fundraising-Funktionen der Organisation auswirken, wie im Antrag und im Kandidatenhandbuch dargelegt, die in den letzten fünf (5) Jahren gesammelt wurden. Alle unter Berufliche Leistung aufgeführten Punkte müssen in direktem Zusammenhang mit den Kunden oder Arbeitgebern stehen, die auf dem Antrag unter Berufliche Praxis aufgeführt sind. Ehrenamtliche Arbeit wird nicht als berufliche Leistung anerkannt.

Mitglieder teilnehmender Organisationen erhalten zwar eine Ermäßigung auf ihren Antrag, doch setzt CFRE keine Mitgliedschaft in einer Organisation voraus, um die Zertifizierung zu beantragen.

Nach der Genehmigung eines Antrags haben die Kandidaten ein Jahr Zeit, um die CFRE-Prüfung abzulegen und zu bestehen.

Da die Mitarbeiter von CFRE nicht aktiv an der Mittelbeschaffung beteiligt sind und um die Unparteilichkeit während des gesamten Antragsprozesses zu wahren, sind die Mitarbeiter von CFRE nicht berechtigt, die Erstzertifizierung zu beantragen. Wenn eine Person zum Zeitpunkt der Einstellung bereits die CFRE-Zertifizierung innehat, kann sie diese so lange beibehalten, wie sie anderweitig dazu berechtigt ist.

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