FAQs

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Q: Muss ich wirklich anrufen?

A: JA! Rufen Sie nicht nach Gutdünken an, sondern rufen Sie die 811 an. Jede Grabarbeit erfordert einen Anruf – auch „kleine“ Projekte wie das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern.

Q: Wie tief sind die unterirdischen Versorgungsleitungen vergraben?

A: Wir können die Tiefe der unterirdischen Anlagen nie garantieren. Die Versorgungsleitungen werden in der Regel vor dem Bau neuer Gebäude verlegt. Wenn das Land planiert, eingeebnet oder auf andere Weise umgestaltet wird, ändert sich die Tiefe der unterirdischen Versorgungsleitungen. Auch natürliche Bodensenkungen verändern die Tiefe. Wenn Sie in der Nähe der Ortungsmarkierungen graben müssen, graben Sie von Hand (mit einem Handgerät, z. B. einer Schaufel) oder mit sanftem Graben (mit Luft- oder Wasserdruck) innerhalb von 24 Zoll auf beiden Seiten der Markierungen, um Schäden zu vermeiden.

Q: Wie kann ich sicher sein, dass DIGLINE die richtigen Versorgungsunternehmen benachrichtigt?

A: Wenn ein Eigentümer einer unterirdischen Anlage ein DIGLINE-Mitgliedsversorgungsunternehmen wird, stellt er uns ein detailliertes Benachrichtigungsgebiet zur Verfügung, das sein gesamtes Versorgungsgebiet umfasst. Wir programmieren dieses Meldegebiet in unsere Datenbanksoftware, die das Gebiet mit GPS-Koordinaten und aktuellen Straßendaten von Idahos Bezirksgutachtern abgleicht. Wenn Ortungsanfragen eingehen, können unsere Mitarbeiter anhand dieser Datenbank das entsprechende Grabungsgebiet auswählen und die betroffenen Versorgungsunternehmen genau benachrichtigen.

Natürlich kann unsere Datenbank nur so genau sein wie die Daten, die wir erhalten. Wenn Sie von einem Eigentümer einer unterirdischen Anlage im Grabungsgebiet wissen, die nicht auf Ihrem Ortungsanfrage-Ticket aufgeführt ist, teilen Sie uns dies bitte mit. Möglicherweise haben wir Ungenauigkeiten im Meldebereich dieses Anlagenbesitzers oder der Anlagenbesitzer ist kein DIGLINE-Mitglied. Wenn der Eigentümer der Anlage kein DIGLINE-Mitglied ist, müssen Sie sich direkt mit ihm in Verbindung setzen.

Q: Wie kann ich eine unterirdische Versorgungsleitung, einen Zählerkasten oder einen PED-Kasten versetzen oder verlegen lassen?

A: Wenden Sie sich an den Kundendienst Ihres Dienstanbieters, um diese Dienstleistung anzufordern. Um Verwechslungen zu vermeiden, bitten Sie darum, die Anlagen zu verlegen und nicht zu versetzen.

Q: Was kostet es, unterirdische Versorgungsleitungen auf meinem Grundstück orten zu lassen?

A: Gar nichts!

Q: Welche Farbe verwenden die einzelnen Versorgungsunternehmen, um ihre Leitungen zu markieren?

A:

Q: Ich habe angerufen, und die Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens kamen und haben nur einige der Leitungen markiert. Andere haben sie gar nicht markiert! Warum?

A: Die Versorgungsunternehmen markieren nur die Leitungen bis zum Zähler oder zum Hausanschluss. Alle Versorgungsleitungen, die vom Zähler aus auf das Grundstück führen, werden als Privatleitungen bezeichnet. Zu den privaten Leitungen gehören Stromleitungen zu Nebengebäuden, Gasleitungen zu Grills sowie Wasser- und Abwasserleitungen auf Privatgrundstücken. Versorgungsunternehmen werden diese Leitungen nicht markieren, da die Versorgungsunternehmen nicht für deren Lage oder Wartung verantwortlich sind. Private Ortungsunternehmen können diese Leitungen gegen eine Gebühr für Sie orten. Folgen Sie diesem Link und scrollen Sie zum Ende der Seite, um eine Liste privater Ortungsunternehmen zu erhalten.

Q: Warum werden meine Wasser- und Abwasserleitungen nicht geortet?

A: Wie in der vorherigen Antwort erwähnt, gelten Wasser- und Abwasserleitungen auf Privatgrundstücken als Privatleitungen. Die Eigentümer von Wasser- und Abwasseranlagen verlegen die Leitungen nur bis zu ihren Zählern neben der Fahrbahn. Ab diesem Punkt werden die Leitungen von den Auftragnehmern oder deren Beauftragten verlegt und sind Eigentum des Hauseigentümers. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich an einen privaten Anbieter zu wenden, um die Wasser- oder Abwasserleitung von Ihrem Zähler bis zu Ihrem Haus orten zu lassen. Weitere Einzelheiten finden Sie unter Private Leitungen vs. Öffentliche Leitungen.

Q: Ich beauftrage einen Bauunternehmer mit den Grabungsarbeiten. Muss ich trotzdem anrufen?

A: Nach dem Gesetz von Idaho ist der Baggerführer dafür verantwortlich, dass der Anruf bei 811 getätigt wird, bevor die Ausgrabung beginnt. Einige Baggerführer werden Sie bitten, den Anruf zu tätigen, andere ziehen es vor, dies selbst zu tun. Wir empfehlen, dass der Baggerführer derjenige ist, der anruft. In jedem Fall sollten aber beide Namen auf dem Ortungsantrag angegeben werden, der des Eigentümers und der des Baggers. Wenn Sie die Anfrage telefonisch stellen, stellen Sie sicher, dass der Baggerfahrer weiß, dass Sie angerufen haben. Geben Sie dem Baggerführer die Ticketnummer und die Anweisungen für die Ortungsmarkierung. Sie können den Kundendienstmitarbeiter auch um eine Kopie des Tickets bitten, die Sie dem Bagger übergeben. Lassen Sie niemals mit dem Graben beginnen, ohne die Nummer 811 anzurufen. Es ist das Risiko nicht wert.

Q: Darf ich graben, wenn die 2 Tage um sind?

A: NEIN! Wenn Sie auf der Baustelle ankommen und die Markierungen eines bestimmten Versorgungsunternehmens nicht sichtbar sind, dürfen Sie nicht graben. Sie müssen das Versorgungsunternehmen direkt anrufen oder DIGLINE anrufen und um einen „2nd Request“ bitten. Das Versorgungsunternehmen hat dann 8 Stunden Zeit, um zu reagieren. Reagiert das Versorgungsunternehmen nicht innerhalb dieser 8 Stunden, kann eine Entschädigung für die Ausfallzeit in Rechnung gestellt werden. Bitte beachten Sie: Die Option „2. Anfrage“ ist nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der ursprünglich auf dem Ortungsanfrage-Ticket angegebenen Zeit für den Beginn der Arbeiten verfügbar. Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wenn Sie Markierungen vermissen!

Q: Wen müssen Sie anrufen, um eine Versorgungsleitung erdverlegen zu lassen?

A: Wenden Sie sich direkt an die Kundendienstabteilung Ihres Versorgungsunternehmens.

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