Wenn Sie als Franchisenehmer einen Franchisevertrag abschließen, verpflichten Sie sich in der Regel, dem Franchisegeber eine Reihe von einmaligen und laufenden Gebühren zu zahlen.
Franchise-Gebühr
Die Franchise-Gebühr (auch „Franchise-Erstgebühr“ genannt) ist die einmalige Zahlung, die ein Franchise-Nehmer an den Franchise-Geber für den Beitritt zum Franchise-System leistet, in der Regel bei Unterzeichnung des Franchise-Vertrags. Es handelt sich in der Regel um eine Pauschalzahlung im Gegensatz zu einer prozentualen Lizenzgebühr und wird von den Franchisegebern verwendet, um die Anlaufkosten des Franchisenehmers, das Marketing für Franchisenehmer und andere Unternehmensausgaben auszugleichen.
Die Franchisegebühr kann jeden Betrag über 500 $ betragen und liegt im Allgemeinen im Bereich von 10.000 bis 50.000 $, obwohl die beliebtesten Franchisesysteme viel höher sein können.
Ein Franchisegeber setzt die Franchisegebühr in der Regel in einer Höhe fest, die es ihm ermöglicht, sein Angebot an potenzielle Franchisenehmer zu vermarkten, den Franchiseverkäufern Provisionen zu zahlen und ihnen die notwendigen Mittel für die anfängliche Unterstützung der Franchisenehmer zur Verfügung zu stellen. Diese Unterstützung umfasst in der Regel eine anfängliche Franchise-Schulung, Besuche zur Genehmigung des Standorts des Franchisenehmers und zur Überwachung der Standortentwicklung, anfängliche Werbung und Unterstützung bei der Eröffnung.
Lizenzgebühr
Eine Lizenzgebühr ist eine laufende Gebühr, die der Franchisenehmer an den Franchisegeber zahlt. Der Franchisegeber verwendet die Lizenzgebühren, um seine bestehenden Franchisenehmer zu unterstützen und das Franchisesystem aufrechtzuerhalten und auszubauen.
Die Lizenzgebühr wird in der Regel wöchentlich oder monatlich gezahlt und in der Regel als Prozentsatz des Bruttoumsatzes berechnet, der in der Regel zwischen 5 und 9 Prozent liegt. In einigen Systemen erhöht oder verringert sich der Prozentsatz je nach Umsatzhöhe.
In einigen Franchisesystemen wird die Lizenzgebühr als Mindest- oder Festgebühr oder auf einer anderen Grundlage festgelegt.
- Weitere Informationen finden Sie unter Franchise-Lizenzgebühren – Die Grundlagen
Werbe- und/oder Markenfondsgebühr
Franchisesysteme richten in der Regel einen Werbe- und/oder Markenfonds ein, um die Erstellung und Platzierung von Werbung zu finanzieren und die Verwaltungskosten des Franchisegebers für die „Einzelhandels-„/“Marken“-Werbung auszugleichen.
Die Zahlungen werden in der Regel als Prozentsatz des Bruttoumsatzes berechnet, der in der Regel zwischen 1 und 4 Prozent liegt, und werden gleichzeitig mit der laufenden Lizenzgebühr gezahlt.
Kosten für das Markteinführungsprogramm
Auch wenn es sich nicht um eine Gebühr im eigentlichen Sinne handelt, müssen Sie als Franchisenehmer in der Regel einen bestimmten Mindestbetrag für Ihr Markteinführungsprogramm aufwenden, um Ihren Franchisenehmer-Standort zu eröffnen, einschließlich Werbung und Aktivitäten zur Eröffnung. Ein Markteinführungsprogramm beginnt in der Regel mindestens einige Wochen vor der Eröffnung und erstreckt sich über mehrere Monate nach dem Eröffnungstag.
Hinweis: Diese Gebühren und Ausgaben sind nur ein Teil der gesamten Anlaufkosten bzw. der Anfangsinvestition eines Franchisenehmers. Die Anfangsinvestition umfasst in der Regel die Franchisegebühr, die Kosten für Anlagevermögen, Mietereinbauten, Inventar, Kautionen, sonstige Gebühren und Kosten sowie das während der Anlaufphase erforderliche Betriebskapital.
- Weitere Informationen finden Sie unter Anlaufkosten: Ermittlung Ihrer anfänglichen Franchise-Investition