GESCHÄFTSBEDINGUNGEN &
Alle Beiträge müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, um am Wettbewerb der Global Independent Film Awards (im Folgenden auch „GIFA“ genannt) teilnehmen zu können. Mit der Einreichung eines Projekts (Drehbuch, Kurzfilm, Featurette, Spielfilm, Musikvideo, Webisode, Webserie usw.) zur Teilnahme an den Global Independent Film Awards akzeptiert der Filmemacher alle nachstehenden Bedingungen in vollem Umfang und ohne Änderungen.
1) Dieser Wettbewerb steht allen Personen aus allen Ländern offen, außer in Fällen, in denen dies gesetzlich verboten ist. Wenn der Filmemacher unter 18 Jahren ist, muss er die Zustimmung der Eltern einholen, um an diesem Wettbewerb teilzunehmen, und der Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich.
2) Die Beiträge müssen über unsere Einreichungsplattform FilmFreeway eingereicht und die entsprechenden Gebühren entrichtet werden. Die Global Independent Film Awards gewähren in der Regel keinen Gebührenerlass. Die GIFA kann jedoch nach eigenem Ermessen Werbeaktionen anbieten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf prozentuale Ermäßigungen der Einreichungsgebühren, Ermäßigungen der Einreichungsgebühren in Dollar, Erlass der Einreichungsgebühren, Erlass der Einreichungsfrist und/oder andere Werbeaktionen. Die GIFA nutzt ihre Website (www.globalindependentfilmawards.com) und die sozialen Medien, um Personen und Organisationen, die der Website der GIFA folgen oder diese abonnieren, spezielle Aktionen anzubieten. Sonderangebote werden auf der Seite „Ankündigungen“ der GIFA-Website aufgeführt, sofern verfügbar. Ebenso bietet die GIFA gelegentlich Sonderpreise über FilmFreeway an. Diese Angebote finden Sie, indem Sie die Seite „Browse Festivals“ aufrufen und dann die Kategorie „Deals“ oben auf der Seite auswählen. Scrollen Sie, um die aktuellen GIFA-Promotions zu finden, falls verfügbar. Da der Bewertungsprozess sofort nach der Einreichung beginnt, erstattet die GIFA die Einreichungsgebühren aus keinem Grund zurück.
3) Die Einreicher sollten sicherstellen, dass die Projektinformationen vollständig sind und dass sie alle entsprechenden Bedingungen für ihr Projekt eingehalten haben. Halten Sie Ihre Kontaktinformationen stets auf dem neuesten Stand. Bitte geben Sie spezifische Informationen in das Projektprofil auf FilmFreeway ein, um sicherzustellen, dass es eindeutig ist. Geben Sie zum Beispiel die Namen der Schauspieler und die von ihnen dargestellte Figur an. Achten Sie darauf, auch die technischen Credits anzugeben, z. B. für Kameraleute, Cutter und Künstler für visuelle Effekte. Wenn der Projektnachweis unklar ist, kann auf den Abspann verwiesen werden. Wenn der Abspann unklar ist, kann die GIFA, ist aber nicht verpflichtet, nach weiteren Informationen zu suchen, wie z. B. auf IMDb, der Website des Films usw. Wenn die GIFA nicht in der Lage ist, die entsprechende(n) Partei(en) zu ermitteln, kann das Projekt einen Preis verlieren und/oder ohne angemessene Nennung angekündigt werden. Zu diesem Zweck wird der Abspann als endgültige Autorität für den Abspann verwendet und darf nach der Bekanntgabe der Gewinner nicht mehr geändert werden. Darüber hinaus haben die Einreicher nicht das Recht, eine Person oder Einrichtung aus dem Abspann zu entfernen, wenn diese Person oder Einrichtung zum Zeitpunkt der Suche der GIFA nach Abspanninformationen im Abspann und/oder auf IMDb aufgeführt ist. Wenn für den Zugriff auf das Projekt ein Passwort erforderlich ist, geben Sie es bitte bei der Einreichung an und stellen Sie sicher, dass das Projekt für die Bewertung ordnungsgemäß zugänglich ist. Oft ist es am besten, Projekte direkt auf FilmFreeway hochzuladen, um technische Probleme zu vermeiden. Wenn Ihr Projekt bei drei verschiedenen Gelegenheiten während des Bewertungsprozesses aufgrund technischer Probleme nicht zugänglich ist, kann es zu einer technischen Disqualifizierung kommen, unabhängig davon, woher das technische Problem stammt. Auch die Nichteinhaltung der hier festgelegten Bedingungen kann zur technischen Disqualifikation eines Projekts führen. Wird beispielsweise ein Drehbuch als spekulative Fortsetzung einer anderen Filmreihe eingereicht, die nicht vollständig im Besitz des Autors ist, oder wird ein Drehbuch von mehr als einem Autor verfasst, so wird es technisch disqualifiziert. Diese Bedingungen sind weiter unten in der Auflistung aufgeführt, lesen Sie also unbedingt alle Bestimmungen. Einmal eingereichte Beiträge werden von den Global Independent Film Awards nicht zurückerstattet.
4) Die Anzahl der Beiträge, die ein Filmemacher einreichen kann, ist nicht begrenzt, solange für jeden Beitrag die entsprechenden Einreichgebühren entrichtet werden. Eingereicht werden können Drehbücher, Kurzfilme, Featurettes, Spielfilme, Musikvideos, Webisodes, Web-Serien und andere angebotene Kategorien. Kategorien können jederzeit mit oder ohne Ankündigung hinzugefügt oder entfernt werden. Wenn eine Kategorie gestrichen wird und in dieser Kategorie bereits eine oder mehrere Einreichungen eingegangen sind, werden alle eingegangenen Beiträge bewertet und für die Preisvergabe berücksichtigt. Im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gelten maschinengeschriebene Drehbücher in gedruckter oder elektronischer Form als Drehbuch(e) und alle anderen Kategorien, die bewegte Bilder enthalten (z. B. Kurzfilme, Musikvideos, Webisodes usw.), als Film(e). Drehbücher und Filme können zusammen als Projekte bezeichnet werden.
5) Es gibt kein Erfordernis des Premierenstatus und keine Begrenzung des Produktionsdatums für Filme, obwohl die GIFA Filme bevorzugt, die innerhalb der letzten drei Jahre fertiggestellt wurden. Drehbücher können unabhängig von ihrem Fertigstellungsdatum eingereicht werden, solange sie sich nicht in Produktion, in der Postproduktion, fertiggestellt und/oder in Filmformaten veröffentlicht sind. Einmal eingereichte Beiträge dürfen nicht überarbeitet oder durch eine aktualisierte Fassung ersetzt werden, es sei denn, sie werden als neuer Beitrag erneut eingereicht und die entsprechenden Einreichungsgebühren zu den jeweils geltenden Sätzen entrichtet. Die Gebühren für die ursprüngliche Einreichung werden nicht zurückerstattet.
6) Projekte, die in früheren Jahren/Ausgaben/Saisons/Ausschreibungen der Global Independent Film Awards eingereicht wurden, können erneut eingereicht werden, wenn sie A) seit ihrer letzten (jüngsten) Einreichung grundlegend überarbeitet wurden und B) bei früheren Ausgaben der Global Independent Film Awards keine Preise gewonnen haben. Bei einer erneuten Einreichung ist eine neue Einreichungsgebühr zu entrichten, und zwar zum jeweils geltenden Satz, unabhängig von den bereits gezahlten Gebühren.
7) Zum Wettbewerb können Filme unterschiedlicher Länge eingereicht werden, bis zu einer Höchstlänge von drei Stunden (180 Minuten). Die Filmlänge wird in Stunden, Minuten, Sekunden und Frames (hh:mm:ss:ff) gemessen. Filme (einschließlich narrativer Kurzfilme, Dokumentarfilme, Webmedien usw.) werden in die Kategorien „Kurzfilme“ (0 – 0:29:59:24 Minuten) (auch 30 Minuten), „Featurettes“ (0:30:00:00 – 0:59:59:24 Minuten) (auch 60 Minuten) und „Spielfilme“ (1:00:00:00 – 3:00:00:00 Minuten) (auch 180 Minuten) eingeteilt. Für die Anmeldung und Gebührenzahlung wird die Gesamtlänge der Einreichung durch die Länge der eingereichten Datei, einschließlich der Bumper und aller Credits, bestimmt. Die GIFA behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen andere Kriterien für die Beurteilung anzuwenden und einen Beitrag in eine andere Kategorie einzustufen. Bitte überprüfen Sie die genaue Länge Ihres Films/Dateis, einschließlich der Vorspänne, des Vorspanns, des Abspanns usw., und melden Sie ihn in der entsprechenden Kategorie an. Unsachgemäß eingereichte Filme können disqualifiziert werden. Filme, die ohne Abspann eingereicht werden, um die Gesamtlaufzeit zu verkürzen (und somit eine niedrigere Anmeldegebühr zu zahlen) und/oder die Höchstdauer von 180 Minuten einzuhalten, können disqualifiziert werden. Die Einreichungsgebühren werden dem Teilnehmer nicht zurückerstattet.
8) Filme, die bei den Global Independent Film Awards eingereicht werden, können in jedem Format gedreht werden, solange der Einreicher ein Vorschaubild in einem Format zur Verfügung stellt, das den Anforderungen der Einreichungsplattform entspricht. Gegenwärtig stellt die GIFA keine Filme auf dem Festival oder online öffentlich aus. Dies liegt daran, dass die GIFA den Premierenstatus eines Films nicht beeinträchtigen möchte. Sollte die GIFA in Zukunft zu einem Festival mit öffentlicher Vorführung übergehen, gelten für die Teilnehmer die folgenden Regeln. Wenn der Film für die öffentliche Vorführung ausgewählt wird, muss der Einreicher eine Version des Films in Projektionsqualität in dem von der GIFA festgelegten Format innerhalb des von den GIFA-Mitarbeitern festgelegten Zeitraums bereitstellen. Die GIFA zahlt den Filmemachern weder eine Gebühr für die öffentliche Vorführung ihrer Filme noch übernimmt sie die Versandkosten. Die GIFA wird während eines offenen Aufrufs nicht zu einem Public Viewing-Format übergehen. Ein solcher Formatwechsel würde erst nach dem Ende des laufenden Einreichungsjahres erfolgen und für das folgende Einreichungsjahr in Kraft treten.
9) Filme können in jeder Sprache, auch in fiktiven Sprachen, eingereicht werden. Wenn die gesprochene Sprache jedoch nicht Englisch ist, muss der Film mit englischen Untertiteln versehen sein, die fest in die Filmdatei integriert sind. Filme, die dieses Kriterium nicht erfüllen, können nach alleinigem Ermessen der GIFA disqualifiziert oder in weniger Kategorien gewertet werden. Die Einreichungsgebühren werden dem Teilnehmer nicht zurückerstattet.
10) Drehbücher sollten in einem ordnungsgemäßen Drehbuchformat erstellt und nur im PDF-Format eingereicht werden. Allen Teilnehmern wird empfohlen, ihre Arbeit vor der Einreichung zu schützen (d. h. Urheberrechtsschutz, WGA-Registrierung usw.). Bitte beachten Sie, dass alle Beiträge für die Global Independent Film Awards von anderen Autoren/Filmemachern bewertet werden, die möglicherweise mehrere Projekte in Arbeit haben und viele Drehbuch- und/oder Filmideen haben. Mit der Einreichung eines Beitrages erkennt der/die Filmemacher/in und/oder Drehbuchautor/in an, dass jeder Beamte, Juror, Angestellte, Auftragnehmer, Subunternehmer, Praktikant usw. bei GIFA in verschiedenen Stadien des kreativen, Vorproduktions-, Produktions- und/oder Nachproduktionsprozesses Ideen ähnlicher Art besitzen kann und entbindet hiermit alle Parteien, die mit der Verwaltung dieses Wettbewerbs durch GIFA in Verbindung stehen, von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit seiner/ihrer Teilnahme am Wettbewerb. Mit der Einreichung eines Beitrages bei der GIFA erklärt sich der Teilnehmer bereit, die GIFA und alle ihre Juroren, Angestellten, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, leitenden Angestellten und Beauftragten von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit Streitigkeiten über geistiges Eigentum freizustellen.
11) Nur der/die Produzent(en) und/oder der/die Regisseur(en) können einen Film zur Prüfung einreichen. Der Einreicher bestätigt hiermit, dass er alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen besitzt, um den Film für die Preisverleihung und eine mögliche Vorführung einzureichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Drehbuchrechte, Bildrechte, Talentfreigaben, Toneffektrechte, ausgelagerte Rechte an geistigem Eigentum und Freigaben für die Originalmusik und/oder die Ausgangsmusik; und er übernimmt die gesamte Verantwortung für sein Material. Die Global Independent Film Awards übernehmen keine Verantwortung, weder finanziell noch anderweitig, für die zum Festival eingereichten Filme. Die GIFA empfiehlt allen Teilnehmern, die Filme zum Festival einreichen, eine Versicherung für Fehler und Auslassungen für ihr fertiges Projekt abzuschließen. Die GIFA unterstützt keine Drehbücher oder Filme, und eine offizielle Auswahl, Nominierung und/oder Auszeichnung durch die GIFA impliziert keine derartige Unterstützung.
12) Nur der ursprüngliche Drehbuchautor kann ein Drehbuch zur Berücksichtigung einreichen, und der Einreicher bestätigt hiermit, dass das Drehbuch sein Originalwerk ist. Alle Drehbücher müssen das Werk eines einzigen Autors sein und dürfen kein spekulatives Drehbuch sein, das auf einem bereits existierenden Film, einer Filmreihe oder Charakteren aus einem fertigen Film, der dem Einreicher nicht vollständig gehört, basiert oder als Fortsetzung davon dient.
13) Jede Filmeinreichung wird anhand von Kriterien wie Geschichte, Drehbuch, Regie, Schauspiel, technische und künstlerische Verdienste, Produktionsqualität und anderen Faktoren, die auf die Einreichung zutreffen, bewertet. Jedes eingereichte Drehbuch wird anhand von Kriterien wie Atmosphäre, Tonfall, Charakterisierung und Charakterentwicklung, Themen, Schreibqualität, Engagement des Lesers/Zuschauers, Stil und Stimme des Autors und anderen Faktoren bewertet. Die Global Independent Film Awards behalten sich das Recht vor, die Bewertungskriterien und/oder den Bewertungsprozess jederzeit mit oder ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die GIFA gibt den Teilnehmern kein spezifisches Feedback. Die GIFA kann preisgekrönten Beiträgen nach eigenem Ermessen Feedback geben.
14) Alle von den Global Independent Film Awards getroffenen Verwaltungs- und Wertungsentscheidungen sind endgültig und unanfechtbar. Die Teilnehmer entbinden die Global Independent Film Awards von jeglicher Haftung und/oder entgangenen Chancen im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an diesem Wettbewerb, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Haftung und/oder entgangene Chancen, die sich aus Wertungsentscheidungen, Fehlern, Auslassungen, Unstimmigkeiten, technischen Disqualifikationen, Ankündigungsverzögerungen, Ankündigungsfehlern, Tippfehlern usw. ergeben. Nach Abschluss der Jurierung ist die GIFA bestrebt, die Gewinner zum geplanten Bekanntgabezeitpunkt bekannt zu geben, was jedoch nicht immer möglich ist. Bitte haben Sie Geduld, falls eine solche Situation eintreten sollte. Die GIFA vergibt in der Regel einen Gold-, einen Silber- und einen Bronzepreis in jeder der Preiskategorien, behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen weniger oder zusätzliche Preise zu vergeben, je nach Anzahl der Einreichungen und Qualität der Beiträge. In einigen Fällen vergibt die GIFA nur einen einzigen Goldpreis, was eine gängige Praxis ist.
15) Filmemacher können gebeten werden, eine DVD, Blu-Ray oder digitale Kopie des Films für das Archiv der Festivalbibliothek zu schicken. Bibliotheksfilme werden nur für interne Zwecke verwendet und können zu Schulungszwecken genutzt werden, um ein möglichst faires und einheitliches Bewertungsverfahren zu gewährleisten. Wenn ein Einreicher dies nicht bereits über sein FilmFreeway-Projektprofil getan hat, können die Filmemacher auch gebeten werden, einen Trailer, eine & Besetzungsliste, ein Plakat und/oder Fotos von Hauptdarstellern oder Crewmitgliedern einzureichen. Auch wenn sie darum gebeten wird, ist die GIFA nicht verpflichtet, das bereitgestellte Material zu verwenden. Die GIFA kann nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen entscheiden, das Material nicht herunterzuladen und/oder zu akzeptieren. Wenn ein Filmemacher Vorbehalte gegen die Einsendung von Material hat, sollte er es nicht einsenden. Das Versäumnis, die angeforderten Materialien zu übermitteln, kann sich jedoch auf die Möglichkeit auswirken, einen Preis zu erhalten, insbesondere, wenn es technische Schwierigkeiten mit der Einreichung des Teilnehmers gibt und diese nicht für die Wertung geprüft werden kann. Der/die EinreicherIn gewährt der GIFA das Recht, Clips, den Trailer des Films und/oder andere Materialien (wie z.B. das Poster, Headshots, Biografien, etc.) für Werbezwecke zu verwenden, ohne weitere Gegenleistung, und akzeptiert die alleinige Verantwortung für die Verwendung aller Materialien. Einige Beispiele für die Verwendung zu Werbezwecken umfassen, sind aber nicht beschränkt auf die Verwendung von Screenshots, Bildern, Filmausschnitten und/oder kurzen Drehbuchauszügen in jedem von GIFA gewünschten Format auf der FilmFreeway-Festival-Liste, der GIFA-Website, den GIFA-Konten in den sozialen Medien, usw. GIFA kann auch kurze Projektauszüge in Kompilationsvideos verwenden, die in jeder Art von Werbung eingesetzt werden können. GIFA nutzt auch soziale Medien, um Filme, Drehbücher, Filmemacher, Drehbuchautoren usw. zu bewerben. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Daten und/oder ihr Bildnis sowie die Daten und/oder das Bildnis der Darsteller und der Crew-Mitglieder zu Werbezwecken verwendet werden, und zwar auf unbestimmte Zeit und ohne weitere Gegenleistung oder Entlohnung.
16) Bei verspätetem Eingang von Materialien wird das Bewertungs- und/oder Bekanntmachungsverfahren für die aktuelle Ausgabe des GIFA fortgesetzt, und die Einreichung wird als einmalige Gefälligkeit automatisch auf die nächste Ausgabe des Festivals übertragen. Wenn ein Drehbuch oder ein Film bereits als Finalist oder Preisträger ausgewählt wurde, kann der Beitrag nach dem alleinigen Ermessen des GIFA mit denselben Auszeichnungen in die nächste Ausgabe übertragen werden oder nicht.
17) Bitte bleiben Sie professionell im Umgang mit der GIFA, ihren Mitarbeitern, Auftragnehmern, Unterauftragnehmern, Beauftragten usw. sowie mit Gästen, Filmemachern und Teilnehmern an GIFA-Veranstaltungen. Zuwiderhandlungen können zur Disqualifikation und/oder zum Ausschluss von der Veranstaltung bzw. den Veranstaltungen führen.
18) Alle Preise sind persönlich und nicht übertragbar. Die Preisträger erhalten digitale Lorbeeren für ihre Leistungen. Die Global Independent Film Awards ermutigen die Gewinner, die Lorbeeren in ihr Projekt und ihr persönliches Werbematerial aufzunehmen. Dies wird zwar empfohlen, ist aber nicht erforderlich. Die Preisträger können gegen eine zusätzliche Gebühr auch Medaillen erwerben. Gold-, Silber- und Bronzemedaillen sind erhältlich, solange der Vorrat reicht. Bitte beachten Sie, dass die Medaillen nicht aus Gold, Silber oder Bronze bestehen, sondern aus einem gold-, silber- oder bronzefarbenen Metall. Die Medaillen können für 40 USD pro Stück, zuzüglich Versand- und Bearbeitungsgebühren, erworben werden. Bitte besuchen Sie die „Kontakt“-Seite der Global Independent Film Awards-Website (www.globalindependentfilmawards.com), um einen Kauf zu tätigen.
19) Die GIFA-Ergebnisse werden veröffentlicht, wenn die Preisträger über die Facebook- und Twitter-Konten der GIFA sowie die GIFA-Website bekannt gegeben werden.
20) Beiträge werden nur über die dafür vorgesehenen Einreichungsplattformen angenommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf FilmFreeway.com. Der Nutzer übernimmt das gesamte Risiko und die Verantwortung, die mit der Nutzung der Einreichungsplattform(en), der GIFA-Website, der sozialen Medien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook, Twitter und InstaGram), E-Mail, Paypal, dem Transaktionsprozessor der jeweiligen Einreichungsplattform und allen anderen Möglichkeiten der Zahlung und/oder Kommunikation mit GIFA verbunden sind. Darüber hinaus erklärt sich der Einreicher damit einverstanden, gelegentlich Mitteilungen per E-Mail von den Global Independent Film Awards zu erhalten. Diese Mitteilungen können Preisnachlässe, Werbeaktionen und/oder Angebote enthalten, zusätzlich zu allgemeinen Festivalmitteilungen und Mitteilungen, die sich speziell auf die Einreichung des Teilnehmers beziehen.
21) Von allen Filmemachern, Einreichern, ihren Korrespondenten, Publizisten usw. wird erwartet, dass sie die Kommunikation mit der GIFA und die öffentliche Kommunikation professionell und geschmackvoll halten. Andernfalls kann der Film zu jedem Zeitpunkt des Bewertungsverfahrens disqualifiziert werden, bis hin zur Annullierung des Finalistenstatus oder der Preise. Das bedeutet, dass die GIFA nur mit der Person kommunizieren kann, die den Film beim Festival zur Prüfung eingereicht hat, und dass nicht erwartet werden sollte, dass sie mit anderen Personen kommuniziert.
22) Die GIFA ist ein internationales Filmfestival mit einem weltweiten Publikum, das mehrere Kommunikationsplattformen nutzt. Filme, die Titel und/oder Inhalte enthalten, die als unangemessen und/oder geschmacklos erachtet werden, können disqualifiziert werden.
23) Die Global Independent Film Awards behalten sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen, mit oder ohne Benachrichtigung, Bedingungen hinzuzufügen, zu ändern oder zu streichen. Sie behält sich ferner das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen Entscheidungen zu treffen, um Anomalien und/oder unvorhergesehene Umstände zu berücksichtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Streichung eines Films von der Berücksichtigung.
24) Bei Streitigkeiten, die sich aus der Einreichung bei den Global Independent Film Awards ergeben, hat der Einreicher ein auf einen US-Dollar ($1 USD) begrenztes Regressrecht.
25) Mit der Einreichung eines Beitrags zu den Global Independent Film Awards akzeptiert der/die Einreicher alle hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen in ihrer Gesamtheit und ohne Änderung. Der/die Einreichende(n) erkennt/erkennen außerdem an, dass Wiedergutmachung jeglicher Art auf einen US-Dollar ($1 USD) beschränkt ist. Wenn der/die Einsender mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist/sind, sollte er/sie keinen Beitrag einreichen. Mit der Einreichung des Beitrags erklärt der/die Teilnehmer, dass er/sie alle in den Punkten 1 bis 24 genannten Bedingungen gelesen und verstanden hat/haben, ihnen zustimmt/zustimmen und sie einhalten wird/werden; und dass diese Zustimmung und die damit verbundenen Einwilligungen unwiderruflich sind.