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Besitz mit der Absicht zu liefern ist ein Verbrechen Drogenbesitz Gebühr. In der Regel geht es dabei um den Besitz und Verkauf von illegalen Drogen wie Marihuana, Crack, Heroin und PCP. Er kann auch auf den Besitz und Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten wie Oxycodon, Xanax und Percocet zutreffen.

Obgleich es nach Landes- und Bundesrecht eine Reihe verschiedener Arten von Drogenanklagen gibt, besteht der Hauptunterschied zwischen den Drogenanklagen und ihrer Schwere darin, ob die Staatsanwaltschaft behauptet, dass der Angeklagte die betreffende kontrollierte Substanz verkauft oder zu verkaufen beabsichtigt hat.

Besitz mit der Absicht zu liefern bedeutet, dass der Angeklagte illegale Drogen oder eine kontrollierte Substanz besitzt und sie entweder verkauft oder die Absicht hat, sie zu verkaufen. Dies bedeutet, dass ein Angeklagter in der Regel wegen Drogenhandels angeklagt wird, wenn die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden den Angeklagten entweder beim Verkauf von Drogen oder mit einer ausreichenden Menge Drogen erwischt haben, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Angeklagte den Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt geplant hat. In einigen Fällen, in denen es um geringere Drogenmengen geht, kann die Polizei einen Angeklagten dennoch wegen des Verdachts auf Drogenmissbrauch festnehmen, wenn der Angeklagte auch Gegenstände besitzt, die auf einen Drogenvertrieb und -handel hindeuten, z. B. Waagen, neue und unbenutzte Päckchen, die zum Aufbrechen und Verpacken einer größeren Menge Drogen in kleinere, verkaufsfähige Größen verwendet werden könnten, beträchtliche Geldbeträge und Utensilien zum Zerschneiden der Drogen.

Ist der Besitz von Drogen mit der Absicht zu liefern in Pennsylvania ein Verbrechen?

Besitz mit der Absicht zu liefern ist in Pennsylvania immer ein nicht abgestuftes Verbrechen. Das maximale Strafmaß für eine Verurteilung wegen Drogenbesitzes hängt von der jeweiligen kontrollierten Substanz ab. Beim ersten Vergehen beträgt die Höchststrafe für eine Verurteilung wegen Marihuana fünf Jahre, für Crack zehn Jahre und für den Verkauf von Heroin 15 Jahre Gefängnis. Da der Verkauf von Marihuana immer eine Straftat ist, haben die meisten Angeklagten, die wegen des Verkaufs von Marihuana angeklagt sind, das Recht auf eine vorläufige Anhörung vor dem Stadtgericht von Philadelphia oder vor einem Bezirksrichter in den Vororten, und wenn der Fall über die vorläufige Anhörung hinausgeht, wird der Prozess vor dem Court of Common Pleas verhandelt.

Es gibt eine begrenzte Ausnahme für den Verkauf von Marihuana, bei der eine Anklage wegen des Verkaufs von Marihuana in Philadelphia beim Stadtgericht von Philadelphia ohne eine vorläufige Anhörung behandelt wird. Glücklicherweise hat ein Angeklagter, der vor dem Municipal Court verurteilt wird, immer das Recht, beim Court of Common Pleas Berufung einzulegen, um ein neues Verfahren zu beantragen. In diesem Fall hat die Verhandlung vor dem Amtsgericht die gleiche Wirkung wie die Vorverhandlung. Allerdings müssen die vorprozessualen Anträge weiterhin vor dem Municipal Court verhandelt werden.

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