GOVPH

, Author

1. Was sind die Reisevoraussetzungen für philippinische Staatsbürger mit einem Visum für touristische Zwecke?

  1. Nicht abgelaufener, vom DFA ausgestellter Reisepass (mindestens sechs Monate gültig)
  2. Nicht abgelaufenes Visum (falls am Zielort ein Visum erforderlich ist); und
  3. Rückreiseticket.

2. Wann werden zusätzliche Dokumente verlangt?

In Übereinstimmung mit den Gesetzen zur Bekämpfung des Menschenhandels, des Menschenschmuggels und der illegalen Anwerbung werden zusätzliche Dokumente nach (1) verlangt, wenn:

a. Der Reisende eine zweifelhafte, falsche oder verdächtige Reiseabsicht angibt;

b. Pässe und Reisedokumente/Visa gefälscht, betrügerisch, verfälscht, vorgetäuscht oder manipuliert sind; und

  1. die Gesamtheit der Umstände des Passagiers die begründete Gewissheit von Menschenhandel, Schleusung oder illegaler Anwerbung erkennen lässt.

2.1. Was wird unter 2(c) berücksichtigt?

  1. Alter/Gesundheit;
  2. Bildungsstand;
  3. Finanzielle Möglichkeiten für die Reise;
  4. Reisevorgeschichte, falls vorhanden; und
  5. Endziel.

3. Welche Dokumente sind für eine gesponserte Reise erforderlich?

a. Von der philippinischen Botschaft oder dem philippinischen Konsulat beglaubigte Unterstützungserklärung mit Verpflichtungserklärung, aus der hervorgeht:

  1. 4. zivilrechtlicher Verwandtschaftsgrad zwischen Sponsor und Passagier, z.B., Pinsang Buo oder Affinität, z.B. Bayaw/Hipag/Biyenan);
  2. Finanzielle Leistungsfähigkeit und rechtlicher Status des Sponsors; und
  3. Kontaktinformationen des Sponsors; und/oder

b. Von der philippinischen Botschaft oder dem philippinischen Konsulat beglaubigte Unterstützungserklärung mit Verpflichtungserklärung, aus der Folgendes hervorgeht:

  1. Finanzielle Leistungsfähigkeit und Rechtsstatus des Sponsors;
  2. Kontaktangaben des Sponsors; und

c. Ggf. Handelsregisterauszug des Sponsors.

d. Im Falle eines lokalen Sponsors, der mit dem Passagier reist, eine ordnungsgemäß notariell beglaubigte Unterstützungs- und Verpflichtungserklärung, die Folgendes enthält:

  1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Sponsors;
  2. Die Verpflichtung des Sponsors bezieht sich auf die touristische Reise des Passagiers mit der Absicht, zurückzukehren;
  3. vollständige Wohnanschrift des Sponsors und Kontaktangaben; und
  4. Gesellschaftsregisterpapiere des Sponsors, falls zutreffend.

4. Was sind die Reisevoraussetzungen für OFW?

  1. Nicht abgelaufener Reisepass;
  2. Nicht abgelaufenes und POEA-konformes Visum;
  3. Gültig ausgestellte Reisetickets; und
  4. eine von der POEA/PESO-Datenbank ausgestellte elektronische Empfangsbestätigung oder OEC.

5. Was sind die Ausreisebedingungen für auswandernde philippinische Staatsbürger?

  1. Nicht abgelaufener Reisepass;
  2. Auswanderungsvisum oder Aufenthaltskarte;
  3. CFO-Auswanderungsregistrierungsaufkleber (ERS); und
  4. Gültig ausgestelltes Reiseticket.

Die ERS erhält man durch:

a) Registrierung bei der Commission on Filipino Overseas (CFO); und

b) Teilnahme am Pre-Departure Orientation Seminar (PDOS).

  • Kinder von Auswanderern, die 12 Jahre oder jünger sind, sind von der Teilnahme am PDOS befreit, müssen sich aber anmelden.
  • Kinder von Auswanderern, die 13 Jahre oder älter sind, müssen am Peer Counseling Program teilnehmen.

6. Wann ist eine DSWD-Reisegenehmigung für reisende philippinische Minderjährige erforderlich?

Ein philippinischer Minderjähriger (unter 18 Jahren) muss eine vom DSWD ausgestellte Reisegenehmigung einholen, wenn:

  1. Ein philippinischer Minderjähriger reist ALLEIN in ein fremdes Land; oder
  2. Ein philippinischer Minderjähriger reist in ein fremdes Land in Begleitung einer Person, die nicht seine/ihre Eltern sind.

Hinweis: Für weitere Informationen können Sie auf folgenden Link klicken: http://www.dswd.gov.ph/faqs/travel-clearance-for-minors/

7. Welche Ausnahmen gibt es von der vom DSWD ausgestellten Reisegenehmigung?

Diese minderjährigen Kinder sind von der vom DSWD ausgestellten Reisegenehmigung ausgenommen:

  1. Kinder von philippinischen Beamten des Auswärtigen Dienstes oder des diplomatischen Corps;
  2. Kinder, die mit philippinischen Auswanderern im Ausland leben, die den Bestimmungen über den Kinderhandel unterliegen;
  3. Kinder mit noch nicht abgelaufenen ausländischen Pässen;
  4. Adoptierte Kinder, die einer gerichtlich ausgestellten Adoptionsverfügung mit Endgültigkeitszertifikat unterliegen;
  5. Eheliche Kinder mit der biologischen Mutter.
  6. Bei biologischem Vater, vorbehaltlich des Nachweises des rechtmäßigen Sorgerechts;
  7. Bei Kindern, die von einem gerichtlich bestellten Vormund begleitet werden, vorbehaltlich des Nachweises der Vormundschaft;
  8. Bei Kindern, die von einem alleinstehenden Elternteil begleitet werden, vorbehaltlich eines vom Sozialamt ausgestellten Ausweises. Bei Nichtehelichkeit ist eine Bescheinigung des örtlichen Standesamtes über die Nichtehelichkeit erforderlich.

Hinweis: Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den folgenden Link: http://www.dswd.gov.ph/faqs/travel-clearance-for-minors/

8. Wer muss eine Reisegenehmigung vorlegen?

Angestellter/Beamter/Beamtin

Ausstellende Behörde

Kabinettsmitglieder und gleichgestelltegleichrangige Beamte

Büro des Präsidenten

OP-angegliederte GOCC- und GFI-Leiter

Büro des Präsidenten

Alle OP-Behördenleiter

Büro des Präsidenten

GOCC- und GFI-Beamte und Angestellte

GOCC oder GFI Leiter

Beamte und Angestellte von GOCCs und GFIs, die dem Büro des Präsidenten unterstellt sind

Leiter von GOCCs und GFIs

Beamte und Angestellte von Behördenleitern

Abteilungsleiter

Provinzgouverneure und Bürgermeister von Städten mit hohem Urbanisierungsgrad oder unabhängigen

DILG-Sekretär

Leiter von staatlichen Universitäten und Hochschulen (SUC)

CHED-Vorsitzender

Beamte und Angestellte der staatlichen Universitäten und Colleges

Leiter der SUC

Leiter der technischen und beruflichen Schulen (TVS)

TESDA-Vorsitzender

Beamte und Angestellte der technischen und berufsbildenden Schulen

Respektive TVS-Leiter

Regierungsbeamte und -angestellte, die während einer Beurlaubung ins Ausland reisen

Residierende Abteilungsleiter

Regierungsbeamte und Angestellte mit dem Rang eines stellvertretenden Sekretärs und höher, die während einer Beurlaubung ins Ausland reisen werden

Büro des Präsidenten

9. Was sind die Einreisebestimmungen für ausländische Touristen mit Wohnsitz in den Philippinen?

9.1. Für Ausländer mit diplomatischen oder bilateralen Abkommen mit den Philippinen:

  1. Nicht abgelaufener Reisepass;
  2. Nicht abgelaufenes Einreisevisum; und
  3. Gültig ausgestelltes Rückflugticket.
  • Nicht visumspflichtige Ausländer werden zunächst für 30 Tage zugelassen.

9.2. Für Ausländer ohne bilaterale Abkommen mit den Philippinen:

Nicht abgelaufener Reisepass;

  1. Nicht abgelaufenes Einreisevisum; und

(Ausländer, die auf der philippinischen Auslandspost (PFP) aufgeführt sind und deren Einreise strengen Beschränkungen unterliegt, erhalten ihr Visum nur bei der PFP in ihrem Herkunftsland oder ihrem legalen Wohnsitz.)

  1. Gültig ausgestelltes Rückflugticket.

Anmerkung: Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein, es sei denn, der Ausländer gehört einem nicht visumspflichtigen Land an, das mit einem bei der Ankunft weniger als sechs Monate gültigen Reisepass in die Philippinen eingelassen werden kann und dessen Botschaften/Konsulate ihre Reisepässe auf den Philippinen verlängern oder erneuern.

10. Wer ist von der Regelung der „sechsmonatigen Passgültigkeit“ ausgenommen?

  1. Inhaber philippinischer Reisepässe;
  2. Ehemalige Filipinos und deren Angehörige (unmittelbare Familienmitglieder);
  3. Daueraufenthaltsberechtigte und Inhaber anderer spezieller Visakategorien, die einen vorübergehenden Aufenthalt erfordern (mit gültigen ACR I-Karten);
  4. Pässe anerkannter ausländischer Regierungsbeamter;
  5. Visa gemäß CA 613, Sec. 9, mit Ausnahme von Sec. 9(a) und 47(a)(2), wenn die Gültigkeit des Visums über das Ablaufdatum des Reisepasses hinausgeht, vorausgesetzt, eine Botschaft oder ein Konsulat wird auf den Philippinen unterhalten;
  6. Personen, die vom Commissioner aus humanitären Gründen zugelassen werden; und
  7. Gemäß Operations Order No. SBM-2015-026 können Staatsangehörige der folgenden Länder mit Reisepässen, die weniger als sechs (6) Monate ab dem Einreisedatum gültig sind, auf den Philippinen zugelassen werden:
Angola Argentinien Australien Österreich Belgien
Benin Brasilien Kambodscha Kanada Chile
Zypern Tschechische Republik Ecuador Frankreich Deutschland
Griechenland Island Indonesien Irland Isreal
Italien Japan Korea Kuwait Laos
Mexiko Myanmar Niederlande Neuseeland Niger
Norwegen Papua-Neuguinea Peru Portugal Rumänien
Saudi-Arabien Singapur Spanien Schweiz Thailand
Türkei Vereinigtes Königreich / GBR Vereinigte Staaten von Amerika Venezuela

11. Wer ist von der Rückreisepflicht befreit?

  1. Inhaber philippinischer Reisepässe;
  2. Ehemalige Filipinos und ihre Angehörigen (unmittelbare Familienmitglieder);
  3. Daueraufenthaltsberechtigte und Inhaber anderer spezieller Visumskategorien, die einen vorübergehenden Aufenthalt erfordern (mit gültigen ACR I-Karten);
    1. Pässe anerkannter ausländischer Regierungsbeamter;
    2. Visa gemäß CA 613, Sec. 9, mit Ausnahme von Sec. 9(a) und 47(a)(2), wenn die Gültigkeit des Visums über das Ablaufdatum des Reisepasses hinausgeht, sofern eine Botschaft oder ein Konsulat auf den Philippinen unterhalten wird; und
    3. Personen, die vom Commissioner aus humanitären Gründen zugelassen werden.

12. Wer kann ohne Einreisevisum in die Philippinen einreisen?

A. Ausländer aus diesen Ländern können für zunächst 30 Tage ohne Visum in die Philippinen einreisen:

1. Andorra

2. Angola

3. Antigua und Barbuda

4. Argentinien

5. Australien

6. Österreich

7. Bahamas

8. Bahrain

9. Barbados

10. Belgien

11. Belize

12. Benin

13. Bhutan

14. Bolivien

15. Botswana

16. Brasilien*

17. Brunei

18. Bulgarien

19. Burkina Faso

20. Burundi

21. Kambodscha

22. Kamerun

23. Kanada

24. Kap Verde

25. Zentralafrikanische Republik

26. Tschad

27. Chile

28. Kolumbien

29. Komoren

30. Kongo

31. Kongo, Demokratische Republik

32. Costa Rica

33. Elfenbeinküste

34. Kroatien

35. Zypern

36. Tschechische Republik

37. Dänemark

38. Dschibuti

39. Dominica

40. Dominikanische Republik

41. Ecuador

42. El Salvador

43. Äquatorialguinea

44. Eritrea

45. Estland

46. Äthiopien

47. Fidschi

48. Finnland

49. Frankreich

50. Gabun

51. Gambia

52. Deutschland

53. Ghana

54. Griechenland

55. Grenada

56. Guatemala

57. Guinea

58. Guinea-Bissau

59. Guyana

60. Haiti

61. Honduras

62. Ungarn

63. Island

64. Indonesien

65. Irland

66. Israel*

67. Italien

68. Jamaika

69. Japan

70. Kasachstan

71. Kenia

72. Kiribati

73. Korea (ROK)

74. Kuwait

75. Kirgisistan

76. Laos

77. Lettland

78. Lesotho

79. Liberia

80. Liechtenstein

81. Litauen

82. Luxemburg

83. Madagaskar

84. Malawi

85. Malaysia

86. Malediven

87. Mali

88. Malta

89. Marshallinsel

90. Mauretanien

91. Mauritius

92. Mexiko

93. Mikronesien

94. Monaco

95. Mongolei

96. Marokko

97. Mosambik

98. Myanmar

99. Namibia

100. Nepal

101. Niederlande

102. Neuseeland

103. Nicaragua

104. Niger

105. Norwegen

106. Oman

107. Palau

108. Panama

109. Papua-Neuguinea

110. Paraguay

111. Peru

112. Polen

113. Portugal

114. Katar

115. Rumänien

116. Russland

117. Ruanda

118. St. Kitts und Nevis

119. St. Lucia

120. St. Vincent und die Grenadinen

121. Samoa

122. San Marino

123. Sao Tome und Principe

124. Saudi-Arabien

125. Senegal

126. Seychellen

127. Singapur

128. Slowakische Republik

129. Slowenien

130. Salomonen

131. Südafrika

132. Spanien

133. Surinam

134. Swasiland

135. Schweden

136. Schweiz

137. Tansania

138. Tadschikistan

139. Thailand

140. Togo

141. Trinidad und Tobago

142. Tunesien

143. Türkei

144. Turkmenistan

145. Tuvalu

146. Uganda

147. Vereinigte Arabische Emirate

148. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

149. Vereinigte Staaten von Amerika

150. Uruguay

151. Usbekistan

152. Vanuatu

153. Vatikan

154. Venezuela

155. Vietnam

156. Sambia

157. Simbabwe

*Brasilianer und Israelis erhalten auf der Grundlage bestehender Abkommen einen Aufenthalt von 59 Tagen.

B. Indern kann eine visumfreie Einreise für einen ersten Aufenthalt von höchstens 14 Tagen gemäß dem Rundschreiben des Auswärtigen Dienstes Nr. 36-12 eine visumfreie Einreise für einen ersten Aufenthalt von bis zu 14 Tagen gewährt werden, vorausgesetzt, sie verfügen über:

  • Nicht abgelaufenes US, japanisches, australisches, kanadisches, Schengen, Singapur oder britisches Visum oder Daueraufenthaltsgenehmigung;
  • Ein nationaler Reisepass, der mindestens sechs (6) Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist;
  • Rückreise- oder Weiterreiseticket in das nächste Zielland;
  • keine Vorstrafen des Bureau of Immigration (BI), der National Intelligence Coordinating Agency (NICA) und der internationalen Polizei (Interpol).

Die 14-tägige visumfreie Einreise kann um weitere sieben Tage auf maximal 21 Tage verlängert werden.

C. Gemäß dem Rundschreiben des Auswärtigen Dienstes (FSC) Nr. 112-11 können die folgenden Personen für einen ersten Aufenthalt von höchstens sieben Tagen in die Philippinen einreisen, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket besitzen:

  • Inhaber britischer Pässe aus Hongkong; und
  • Festlandchinesen für den Tourismus mit einem nicht abgelaufenen australischen, japanischen, kanadischen, Schengen- oder US-Visum.

Die siebentägige visumfreie Einreise kann um weitere 14 Tage auf maximal 21 Tage verlängert werden.

HK-SAR-Passinhaber dürfen für zunächst 14 Tage in die Philippinen einreisen.

D. Gemäß FSC 122-11 dürfen Inhaber von Macau-SAR-Pässen für zunächst 14 Tage in die Philippinen einreisen, sofern sie im Besitz eines Rück- oder Weiterreisetickets sind.

E. Gemäß der Operations Order No. SBM-2015-018 dürfen Inhaber einer MECO ETA für zunächst 30 Tage in die Philippinen einreisen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.