1. Was sind die Reisevoraussetzungen für philippinische Staatsbürger mit einem Visum für touristische Zwecke?
- Nicht abgelaufener, vom DFA ausgestellter Reisepass (mindestens sechs Monate gültig)
- Nicht abgelaufenes Visum (falls am Zielort ein Visum erforderlich ist); und
- Rückreiseticket.
2. Wann werden zusätzliche Dokumente verlangt?
In Übereinstimmung mit den Gesetzen zur Bekämpfung des Menschenhandels, des Menschenschmuggels und der illegalen Anwerbung werden zusätzliche Dokumente nach (1) verlangt, wenn:
a. Der Reisende eine zweifelhafte, falsche oder verdächtige Reiseabsicht angibt;
b. Pässe und Reisedokumente/Visa gefälscht, betrügerisch, verfälscht, vorgetäuscht oder manipuliert sind; und
- die Gesamtheit der Umstände des Passagiers die begründete Gewissheit von Menschenhandel, Schleusung oder illegaler Anwerbung erkennen lässt.
2.1. Was wird unter 2(c) berücksichtigt?
- Alter/Gesundheit;
- Bildungsstand;
- Finanzielle Möglichkeiten für die Reise;
- Reisevorgeschichte, falls vorhanden; und
- Endziel.
3. Welche Dokumente sind für eine gesponserte Reise erforderlich?
a. Von der philippinischen Botschaft oder dem philippinischen Konsulat beglaubigte Unterstützungserklärung mit Verpflichtungserklärung, aus der hervorgeht:
- 4. zivilrechtlicher Verwandtschaftsgrad zwischen Sponsor und Passagier, z.B., Pinsang Buo oder Affinität, z.B. Bayaw/Hipag/Biyenan);
- Finanzielle Leistungsfähigkeit und rechtlicher Status des Sponsors; und
- Kontaktinformationen des Sponsors; und/oder
b. Von der philippinischen Botschaft oder dem philippinischen Konsulat beglaubigte Unterstützungserklärung mit Verpflichtungserklärung, aus der Folgendes hervorgeht:
- Finanzielle Leistungsfähigkeit und Rechtsstatus des Sponsors;
- Kontaktangaben des Sponsors; und
c. Ggf. Handelsregisterauszug des Sponsors.
d. Im Falle eines lokalen Sponsors, der mit dem Passagier reist, eine ordnungsgemäß notariell beglaubigte Unterstützungs- und Verpflichtungserklärung, die Folgendes enthält:
- Finanzielle Leistungsfähigkeit des Sponsors;
- Die Verpflichtung des Sponsors bezieht sich auf die touristische Reise des Passagiers mit der Absicht, zurückzukehren;
- vollständige Wohnanschrift des Sponsors und Kontaktangaben; und
- Gesellschaftsregisterpapiere des Sponsors, falls zutreffend.
4. Was sind die Reisevoraussetzungen für OFW?
- Nicht abgelaufener Reisepass;
- Nicht abgelaufenes und POEA-konformes Visum;
- Gültig ausgestellte Reisetickets; und
- eine von der POEA/PESO-Datenbank ausgestellte elektronische Empfangsbestätigung oder OEC.
5. Was sind die Ausreisebedingungen für auswandernde philippinische Staatsbürger?
- Nicht abgelaufener Reisepass;
- Auswanderungsvisum oder Aufenthaltskarte;
- CFO-Auswanderungsregistrierungsaufkleber (ERS); und
- Gültig ausgestelltes Reiseticket.
Die ERS erhält man durch:
a) Registrierung bei der Commission on Filipino Overseas (CFO); und
b) Teilnahme am Pre-Departure Orientation Seminar (PDOS).
- Kinder von Auswanderern, die 12 Jahre oder jünger sind, sind von der Teilnahme am PDOS befreit, müssen sich aber anmelden.
- Kinder von Auswanderern, die 13 Jahre oder älter sind, müssen am Peer Counseling Program teilnehmen.
6. Wann ist eine DSWD-Reisegenehmigung für reisende philippinische Minderjährige erforderlich?
Ein philippinischer Minderjähriger (unter 18 Jahren) muss eine vom DSWD ausgestellte Reisegenehmigung einholen, wenn:
- Ein philippinischer Minderjähriger reist ALLEIN in ein fremdes Land; oder
- Ein philippinischer Minderjähriger reist in ein fremdes Land in Begleitung einer Person, die nicht seine/ihre Eltern sind.
Hinweis: Für weitere Informationen können Sie auf folgenden Link klicken: http://www.dswd.gov.ph/faqs/travel-clearance-for-minors/
7. Welche Ausnahmen gibt es von der vom DSWD ausgestellten Reisegenehmigung?
Diese minderjährigen Kinder sind von der vom DSWD ausgestellten Reisegenehmigung ausgenommen:
- Kinder von philippinischen Beamten des Auswärtigen Dienstes oder des diplomatischen Corps;
- Kinder, die mit philippinischen Auswanderern im Ausland leben, die den Bestimmungen über den Kinderhandel unterliegen;
- Kinder mit noch nicht abgelaufenen ausländischen Pässen;
- Adoptierte Kinder, die einer gerichtlich ausgestellten Adoptionsverfügung mit Endgültigkeitszertifikat unterliegen;
- Eheliche Kinder mit der biologischen Mutter.
- Bei biologischem Vater, vorbehaltlich des Nachweises des rechtmäßigen Sorgerechts;
- Bei Kindern, die von einem gerichtlich bestellten Vormund begleitet werden, vorbehaltlich des Nachweises der Vormundschaft;
- Bei Kindern, die von einem alleinstehenden Elternteil begleitet werden, vorbehaltlich eines vom Sozialamt ausgestellten Ausweises. Bei Nichtehelichkeit ist eine Bescheinigung des örtlichen Standesamtes über die Nichtehelichkeit erforderlich.
Hinweis: Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den folgenden Link: http://www.dswd.gov.ph/faqs/travel-clearance-for-minors/
8. Wer muss eine Reisegenehmigung vorlegen?
Angestellter/Beamter/Beamtin |
Ausstellende Behörde |
Kabinettsmitglieder und gleichgestelltegleichrangige Beamte |
Büro des Präsidenten |
OP-angegliederte GOCC- und GFI-Leiter |
Büro des Präsidenten |
Alle OP-Behördenleiter |
Büro des Präsidenten |
GOCC- und GFI-Beamte und Angestellte |
GOCC oder GFI Leiter |
Beamte und Angestellte von GOCCs und GFIs, die dem Büro des Präsidenten unterstellt sind |
Leiter von GOCCs und GFIs |
Beamte und Angestellte von Behördenleitern |
Abteilungsleiter |
Provinzgouverneure und Bürgermeister von Städten mit hohem Urbanisierungsgrad oder unabhängigen |
DILG-Sekretär |
Leiter von staatlichen Universitäten und Hochschulen (SUC) |
CHED-Vorsitzender |
Beamte und Angestellte der staatlichen Universitäten und Colleges |
Leiter der SUC |
Leiter der technischen und beruflichen Schulen (TVS) |
TESDA-Vorsitzender |
Beamte und Angestellte der technischen und berufsbildenden Schulen |
Respektive TVS-Leiter |
Regierungsbeamte und -angestellte, die während einer Beurlaubung ins Ausland reisen |
Residierende Abteilungsleiter |
Regierungsbeamte und Angestellte mit dem Rang eines stellvertretenden Sekretärs und höher, die während einer Beurlaubung ins Ausland reisen werden |
Büro des Präsidenten |
9. Was sind die Einreisebestimmungen für ausländische Touristen mit Wohnsitz in den Philippinen?
9.1. Für Ausländer mit diplomatischen oder bilateralen Abkommen mit den Philippinen:
- Nicht abgelaufener Reisepass;
- Nicht abgelaufenes Einreisevisum; und
- Gültig ausgestelltes Rückflugticket.
- Nicht visumspflichtige Ausländer werden zunächst für 30 Tage zugelassen.
9.2. Für Ausländer ohne bilaterale Abkommen mit den Philippinen:
Nicht abgelaufener Reisepass;
- Nicht abgelaufenes Einreisevisum; und
(Ausländer, die auf der philippinischen Auslandspost (PFP) aufgeführt sind und deren Einreise strengen Beschränkungen unterliegt, erhalten ihr Visum nur bei der PFP in ihrem Herkunftsland oder ihrem legalen Wohnsitz.)
- Gültig ausgestelltes Rückflugticket.
Anmerkung: Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein, es sei denn, der Ausländer gehört einem nicht visumspflichtigen Land an, das mit einem bei der Ankunft weniger als sechs Monate gültigen Reisepass in die Philippinen eingelassen werden kann und dessen Botschaften/Konsulate ihre Reisepässe auf den Philippinen verlängern oder erneuern.
10. Wer ist von der Regelung der „sechsmonatigen Passgültigkeit“ ausgenommen?
- Inhaber philippinischer Reisepässe;
- Ehemalige Filipinos und deren Angehörige (unmittelbare Familienmitglieder);
- Daueraufenthaltsberechtigte und Inhaber anderer spezieller Visakategorien, die einen vorübergehenden Aufenthalt erfordern (mit gültigen ACR I-Karten);
- Pässe anerkannter ausländischer Regierungsbeamter;
- Visa gemäß CA 613, Sec. 9, mit Ausnahme von Sec. 9(a) und 47(a)(2), wenn die Gültigkeit des Visums über das Ablaufdatum des Reisepasses hinausgeht, vorausgesetzt, eine Botschaft oder ein Konsulat wird auf den Philippinen unterhalten;
- Personen, die vom Commissioner aus humanitären Gründen zugelassen werden; und
- Gemäß Operations Order No. SBM-2015-026 können Staatsangehörige der folgenden Länder mit Reisepässen, die weniger als sechs (6) Monate ab dem Einreisedatum gültig sind, auf den Philippinen zugelassen werden:
Angola | Argentinien | Australien | Österreich | Belgien |
Benin | Brasilien | Kambodscha | Kanada | Chile |
Zypern | Tschechische Republik | Ecuador | Frankreich | Deutschland |
Griechenland | Island | Indonesien | Irland | Isreal |
Italien | Japan | Korea | Kuwait | Laos |
Mexiko | Myanmar | Niederlande | Neuseeland | Niger |
Norwegen | Papua-Neuguinea | Peru | Portugal | Rumänien |
Saudi-Arabien | Singapur | Spanien | Schweiz | Thailand |
Türkei | Vereinigtes Königreich / GBR | Vereinigte Staaten von Amerika | Venezuela |
11. Wer ist von der Rückreisepflicht befreit?
- Inhaber philippinischer Reisepässe;
- Ehemalige Filipinos und ihre Angehörigen (unmittelbare Familienmitglieder);
- Daueraufenthaltsberechtigte und Inhaber anderer spezieller Visumskategorien, die einen vorübergehenden Aufenthalt erfordern (mit gültigen ACR I-Karten);
- Pässe anerkannter ausländischer Regierungsbeamter;
- Visa gemäß CA 613, Sec. 9, mit Ausnahme von Sec. 9(a) und 47(a)(2), wenn die Gültigkeit des Visums über das Ablaufdatum des Reisepasses hinausgeht, sofern eine Botschaft oder ein Konsulat auf den Philippinen unterhalten wird; und
- Personen, die vom Commissioner aus humanitären Gründen zugelassen werden.
12. Wer kann ohne Einreisevisum in die Philippinen einreisen?
A. Ausländer aus diesen Ländern können für zunächst 30 Tage ohne Visum in die Philippinen einreisen:
1. Andorra 2. Angola 3. Antigua und Barbuda 4. Argentinien 5. Australien 6. Österreich 7. Bahamas 8. Bahrain 9. Barbados 10. Belgien 11. Belize 12. Benin 13. Bhutan 14. Bolivien 15. Botswana 16. Brasilien* 17. Brunei 18. Bulgarien 19. Burkina Faso 20. Burundi 21. Kambodscha 22. Kamerun 23. Kanada 24. Kap Verde 25. Zentralafrikanische Republik 26. Tschad 27. Chile 28. Kolumbien 29. Komoren 30. Kongo 31. Kongo, Demokratische Republik 32. Costa Rica 33. Elfenbeinküste 34. Kroatien 35. Zypern 36. Tschechische Republik 37. Dänemark 38. Dschibuti 39. Dominica 40. Dominikanische Republik 41. Ecuador 42. El Salvador 43. Äquatorialguinea 44. Eritrea 45. Estland 46. Äthiopien 47. Fidschi 48. Finnland 49. Frankreich 50. Gabun 51. Gambia 52. Deutschland 53. Ghana 54. Griechenland |
55. Grenada 56. Guatemala 57. Guinea 58. Guinea-Bissau 59. Guyana 60. Haiti 61. Honduras 62. Ungarn 63. Island 64. Indonesien 65. Irland 66. Israel* 67. Italien 68. Jamaika 69. Japan 70. Kasachstan 71. Kenia 72. Kiribati 73. Korea (ROK) 74. Kuwait 75. Kirgisistan 76. Laos 77. Lettland 78. Lesotho 79. Liberia 80. Liechtenstein 81. Litauen 82. Luxemburg 83. Madagaskar 84. Malawi 85. Malaysia 86. Malediven 87. Mali 88. Malta 89. Marshallinsel 90. Mauretanien 91. Mauritius 92. Mexiko 93. Mikronesien 94. Monaco 95. Mongolei 96. Marokko 97. Mosambik 98. Myanmar 99. Namibia 100. Nepal 101. Niederlande 102. Neuseeland 103. Nicaragua 104. Niger 105. Norwegen 106. Oman 107. Palau |
108. Panama 109. Papua-Neuguinea 110. Paraguay 111. Peru 112. Polen 113. Portugal 114. Katar 115. Rumänien 116. Russland 117. Ruanda 118. St. Kitts und Nevis 119. St. Lucia 120. St. Vincent und die Grenadinen 121. Samoa 122. San Marino 123. Sao Tome und Principe 124. Saudi-Arabien 125. Senegal 126. Seychellen 127. Singapur 128. Slowakische Republik 129. Slowenien 130. Salomonen 131. Südafrika 132. Spanien 133. Surinam 134. Swasiland 135. Schweden 136. Schweiz 137. Tansania 138. Tadschikistan 139. Thailand 140. Togo 141. Trinidad und Tobago 142. Tunesien 143. Türkei 144. Turkmenistan 145. Tuvalu 146. Uganda 147. Vereinigte Arabische Emirate 148. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland 149. Vereinigte Staaten von Amerika 150. Uruguay 151. Usbekistan 152. Vanuatu 153. Vatikan 154. Venezuela 155. Vietnam 156. Sambia 157. Simbabwe |
*Brasilianer und Israelis erhalten auf der Grundlage bestehender Abkommen einen Aufenthalt von 59 Tagen.
B. Indern kann eine visumfreie Einreise für einen ersten Aufenthalt von höchstens 14 Tagen gemäß dem Rundschreiben des Auswärtigen Dienstes Nr. 36-12 eine visumfreie Einreise für einen ersten Aufenthalt von bis zu 14 Tagen gewährt werden, vorausgesetzt, sie verfügen über:
- Nicht abgelaufenes US, japanisches, australisches, kanadisches, Schengen, Singapur oder britisches Visum oder Daueraufenthaltsgenehmigung;
- Ein nationaler Reisepass, der mindestens sechs (6) Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist;
- Rückreise- oder Weiterreiseticket in das nächste Zielland;
- keine Vorstrafen des Bureau of Immigration (BI), der National Intelligence Coordinating Agency (NICA) und der internationalen Polizei (Interpol).
Die 14-tägige visumfreie Einreise kann um weitere sieben Tage auf maximal 21 Tage verlängert werden.
C. Gemäß dem Rundschreiben des Auswärtigen Dienstes (FSC) Nr. 112-11 können die folgenden Personen für einen ersten Aufenthalt von höchstens sieben Tagen in die Philippinen einreisen, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket besitzen:
- Inhaber britischer Pässe aus Hongkong; und
- Festlandchinesen für den Tourismus mit einem nicht abgelaufenen australischen, japanischen, kanadischen, Schengen- oder US-Visum.
Die siebentägige visumfreie Einreise kann um weitere 14 Tage auf maximal 21 Tage verlängert werden.
HK-SAR-Passinhaber dürfen für zunächst 14 Tage in die Philippinen einreisen.
D. Gemäß FSC 122-11 dürfen Inhaber von Macau-SAR-Pässen für zunächst 14 Tage in die Philippinen einreisen, sofern sie im Besitz eines Rück- oder Weiterreisetickets sind.
E. Gemäß der Operations Order No. SBM-2015-018 dürfen Inhaber einer MECO ETA für zunächst 30 Tage in die Philippinen einreisen.