Grundlegende arbeitsmedizinische Dienste

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Überwachung der Arbeitsumgebung und RisikobewertungBearbeiten

Die Überwachung der Arbeitsumgebung ist eine der Haupttätigkeiten der grundlegenden arbeitsmedizinischen Dienste. Sie dient der Ermittlung gefährlicher Expositionen und anderer Arbeitsbedingungen, der Identifizierung der exponierten Arbeitnehmer und der Bewertung des Expositionsniveaus für verschiedene Arbeitnehmergruppen.Überwachungserhebungen müssen die Bewertung von:

  • Ergonomische Faktoren, die die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen können
  • Bedingungen der Arbeitshygiene und Faktoren wie physikalische, chemische, biologische Expositionen, die zu einer Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmer führen können
  • Exposition der Arbeitnehmer gegenüber negativen psychologischen Faktoren und Aspekten der Arbeitsorganisation
  • Risiko von Arbeitsunfällen und größeren Gefahren
  • Kollektive und persönliche Schutzausrüstungen
  • Kontrollsysteme zur Vermeidung, Vermeidung oder Verringerung der Exposition

Informationen aus der Überwachung der Arbeitsumgebung werden mit Informationen aus der Gesundheitsüberwachung kombiniert, und andere relevante verfügbare Daten werden für die Risikobewertung verwendet.Dazu gehören:

  • Identifizierung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Identifizierung von Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern, die bestimmten Gefahren ausgesetzt sind
  • Analyse, wie sich die Gefahr auf den Arbeitnehmer auswirken kann
  • Identifizierung von Personen und Gruppen mit
  • Bewertung der verfügbaren Maßnahmen zur Gefahrenverhütung und -kontrolle
  • Schlussfolgerungen und Empfehlungen für das Management und die Kontrolle der Risiken
  • Dokumentation der Ergebnisse der Beurteilung
  • Periodische Überprüfung und, gegebenenfalls Neubewertung der Risiken
  • Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden

Gesundheitsüberwachung und GesundheitsuntersuchungenBearbeiten

Die Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer erfolgt durch verschiedene Arten von Gesundheitsuntersuchungen.Der Hauptzweck der Gesundheitsuntersuchungen besteht darin, die Eignung eines Arbeitnehmers für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten zu beurteilen, gesundheitliche Beeinträchtigungen festzustellen, die mit der Exposition gegenüber schädlichen Stoffen im Arbeitsprozess zusammenhängen können, und Fälle von Berufskrankheiten zu ermitteln, die sich aus der Exposition bei der Arbeit ergeben haben können. Die folgenden Arten von Gesundheitsuntersuchungen werden entweder auf der Grundlage von Vorschriften oder als Teil der guten arbeitsmedizinischen Praxis durchgeführt:

  • Vor dem Einsatz (vor
  • Gesundheitsuntersuchungen vor der Einstellung
  • Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen
  • Gesundheitsuntersuchungen bei der Wiederaufnahme der Arbeit
  • Gesundheitsuntersuchungen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beratung über Präventions- und KontrollmaßnahmenEdit

Die arbeitsmedizinischen Dienste sollten geeignete Präventions- und Kontrollmaßnahmen zur Beseitigung gefährlicher Expositionen und zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer vorschlagen.Die Kontrollmaßnahmen sollten geeignet sein, unnötige Expositionen unter normalen Betriebsbedingungen sowie bei möglichen Unfällen und Notfällen zu vermeiden.Leitlinien für Präventivmaßnahmen zur Beherrschung und Kontrolle von Gefahren und Risiken für Gesundheit und Sicherheit:

  • Bekämpfung von Gefahren an der Quelle
  • Lüftungs- oder Steuerungstechnik
  • Staubbekämpfung
  • Ergonomische Maßnahmen
  • Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen
  • Regelung der thermischen Bedingungen

Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung, und Förderung der ArbeitsfähigkeitBearbeiten

Informationen über ermittelte Gefahren und Risiken für die Gesundheit am Arbeitsplatz müssen an die für die Durchführung von Präventions- und Kontrollmaßnahmen verantwortlichen Führungskräfte weitergegeben werden. Um sicherzustellen, dass die Informationen richtig verstanden und genutzt werden, ist der Arbeitgeber für die Unterweisung seiner Arbeitnehmer in Bezug auf Risiken und Gefahren bei der Arbeit und deren Vermeidung, Vorbeugung und Schutz sowie in Bezug auf sichere Arbeitsverfahren verantwortlich. Die Information und Unterweisung umfasst folgende Aspekte:

  • Die Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, über Gefahren im Zusammenhang mit ihrer eigenen Arbeit und dem Arbeitsplatz informiert und kontinuierlich unterwiesen zu werden.
  • Vertrauliche Gesundheitsinformationen eines einzelnen Arbeitnehmers unterliegen besonderen Rechtsvorschriften und Praktiken sowie der informierten Zustimmung.

Aufrechterhaltung der Bereitschaft zur Ersten Hilfe und Beteiligung an der NotfallvorsorgeBearbeiten

Das Personal der Basisgesundheitsdienste muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten und das Personal am Arbeitsplatz in Erste-Hilfe-Maßnahmen zu schulen. Die Rolle der grundlegenden arbeitsmedizinischen Dienste bei der Ersten Hilfe und der Vorbereitung auf Notfälle:

  • Bereitstellung von Erste-Hilfe-Leistungen am Arbeitsplatz, wenn dies angebracht ist
  • Einführung und Schulung von Arbeitnehmern und Aufsichtspersonen in Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Aufrechterhaltung und regelmäßige Überprüfung der Erste-Hilfe-Bereitschaft und -Einrichtungen
  • Beteiligung aus gesundheitlicher Sicht an Notfallplanung und Organisation der gesundheitlichen Elemente bei der Notfallbewältigung

Diagnose von BerufskrankheitenBearbeiten

Viele Berufskrankheiten können im Basisdienst der Arbeitsmedizin diagnostiziert werden, viele müssen jedoch an spezialisierte Kliniken für Arbeitsmedizin überwiesen werden. In beiden Fällen erfolgt die Diagnostik nach einem speziellen Schema:

  • Identifizierung der Exposition, die die Krankheit verursachen kann
  • Untersuchung der klinischen Befunde, von denen bekannt ist, dass sie mit der spezifischen Exposition in Verbindung stehen
  • Ausschluss von nicht
  • Ausschluss nicht berufsbedingter Faktoren als mögliche Krankheitsursache
  • Erklärung von Berufskrankheiten für die Entschädigung von Arbeitnehmern
  • Vorschläge für Präventivmaßnahmen am Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers
  • Meldung von Berufskrankheiten an die Behörden

Aufbewahrung von UnterlagenBearbeiten

Als Gesundheitsdienst haben die grundlegenden arbeitsmedizinischen Dienste die allgemeine Verpflichtung, Aufzeichnungen über die den Arbeitnehmern erbrachten Gesundheitsdienste zu führen. Die Aufbewahrungspflichten sind:

  • Allgemeine Gesundheitsakte, wenn die Arbeitnehmer als Patienten oder Kunden des Gesundheitsdienstes behandelt werden
  • Daten über erhobene, ermittelte und gemessene berufsbedingte Expositionen und durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen
  • Statistiken über Berufskrankheiten und Verletzungen
  • Daten über Gesundheitsuntersuchungen
  • Unterlagen über Vorschläge für Präventions- und Kontrollmaßnahmen

Es gibt keinen Kompromiss zwischen Gesundheit und Produktivität am Arbeitsplatz. Es kann ein positiver Kreislauf in Gang gesetzt werden: Verbesserte Arbeitsbedingungen führen zu einer gesünderen Belegschaft, was wiederum zu einer höheren Produktivität führt und somit die Möglichkeit bietet, einen noch gesünderen und produktiveren Arbeitsplatz zu schaffen. Die Idee der Bereitstellung grundlegender arbeitsmedizinischer Dienste verdiene besondere Aufmerksamkeit, da sie den Ländern ein praktisches Instrument an die Hand gebe, um Prioritäten zu setzen und knappe Ressourcen zu bündeln, um ein integratives und wirksames System und Dienste im Bereich der Arbeitsmedizin zu entwickeln, die auf die nationalen Bedingungen und Bedürfnisse jedes Landes zugeschnitten sind.

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