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Idaho erwägt große Änderungen bei der Jagd für Nichtansässige
Die Idaho Fish and Game Commission erwägt Änderungen im Umgang des Staates mit nicht ansässigen Jägern. Für Idaho liegt ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der 2021 in Kraft treten soll und der den Umgang mit überfüllten Jägern während der allgemeinen Jagdsaison ändern und eine Erhöhung der Jagdgebühren für Nichtansässige vorsehen könnte.
Der Vorschlag ist eine Reaktion auf wiederholte Stellungnahmen von ansässigen Jägern, die das Idaho Department of Fish and Game (IDFG) im Zuge der Aktualisierung der staatlichen Wildbewirtschaftungspläne zur Überfüllung der Jagdgebiete befragt hat. Nach Angaben der Behörde werden zwar die Großwildjagden und die Elchjagden mit begrenzter Anzahl von Anhängern reguliert, aber es ist schwierig, die Verteilung von Jägern ohne festen Wohnsitz, die an allgemeinen Jagden teilnehmen, zu steuern.“
Deshalb hat die Kommission vor kurzem einen Regelungsvorschlag angenommen, der es ihr ermöglichen würde, „die Zahl der Nichtansässigen in jeder Elchzone oder Großwildjagdeinheit für Hirschmarken auf eine Zahl zu begrenzen, die nicht weniger als 10 Prozent des vorherigen Fünfjahresdurchschnitts aller Jäger in einer Einheit oder Zone beträgt“, heißt es in einer IDFG-Pressemitteilung. Damit diese Regelung in Kraft treten kann, muss sie jedoch von der Legislative 2020 genehmigt werden.
Diese Änderung könnte sich auf die künftigen Einnahmen auswirken, weil in bestimmten Gebieten weniger Lizenzen und Schilder für Nichtansässige verkauft würden. Um dies auszugleichen, bittet die Kommission das Büro des Gouverneurs von Idaho, die Gebühren für Nicht-Einwohner zum ersten Mal seit 2009 zu erhöhen. Im Falle einer Genehmigung würde die Gebührenerhöhung für Nichtansässige eine „allgemeine Erhöhung von 10 Prozent für die meisten Gebühren für Nichtansässige beinhalten, mit größeren Erhöhungen für Großwildmarken und verwandte Artikel“ wie Bogenschießen oder Vorderlader-Erlaubnisse und „auch ermäßigte Lizenzen anpassen“ – wie die für betreute Junior-Jäger – „zu einem 50-prozentigen Rabatt in Bezug auf den anwendbaren Artikel für Erwachsene“, so eine IDFG-Pressemitteilung.
Die Lizenzgebühr für Nichtansässige, die eine Wolfsmarke besitzen, und für behinderte amerikanische Veteranen bliebe unverändert. Auch für die Gebühren für Einheimische (die 2017 erhöht wurden) wird keine Änderung vorgeschlagen.
Wenn alles genehmigt wird, werden die Regeländerung und die Erhöhung der Gebühren für Nicht-Einheimische für das Lizenzierungsjahr 2021 wirksam.