Bericht über die Eheschließung eines Auslandsphilippiners
Bitte beachten Sie, dass der Konsularbeamte je nach den Umständen der Geburt, der Eheschließung oder des Todes des Antragstellers bei der Beurteilung des Antrags zusätzliche Dokumente verlangen kann. Faktoren wie die Staatsangehörigkeit, der frühere Familienstand und andere können den Status Ihres Antrags beeinflussen. Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, damit der Konsularbeamte oder Konsularassistent Sie umgehend erreichen kann. Bei Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected].
Nur Ehen, die an den folgenden Orten geschlossen wurden, können im philippinischen Generalkonsulat in Los Angeles, CA, registriert oder gemeldet werden: (1) Südkalifornien; (2) Südnevada (Clark, Lincoln und Nye Counties); und (3) Arizona.
Die Heiratsanzeige muss bei der philippinischen Botschaft oder dem Konsulat eingereicht werden, das für den Ort der Heirat zuständig ist.
Für diejenigen, die ihre Eheschließung innerhalb der USA, aber außerhalb des Zuständigkeitsbereichs dieses Konsulats anmelden, sehen Sie bitte hier nach.
Um den Standort und die Kontaktinformationen der philippinischen Botschaften oder Konsulate zu erfahren, sehen Sie bitte hier nach.
Verfahren und Anforderungen:
Senden Sie dem Konsulat per Post die folgenden Dokumente:
- Anschreiben (hand- oder maschinengeschrieben), adressiert an die Abteilung für das Standesamt, mit Angabe der gewünschten Dienstleistung/Transaktion und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme.
- Vier (4) ordnungsgemäß ausgefüllte Originale des Formulars „Bericht über die im Ausland geschlossene Ehe“, maschinengeschrieben oder gut leserlich mit schwarzer oder blauer Tinte gedruckt, von beiden Eheleuten unterzeichnet und mit der Unterschrift des Notars UND der Bestätigung, dass beide Parteien (oder die lebende Partei, falls die andere Partei zum Zeitpunkt der Meldung beim Konsulat verstorben ist) persönlich vor dem Notar erschienen sind. Ehefrauen sollten ihren Mädchennamen als Nachnamen angeben. Bei Einreichung per Post müssen die vollständigen Formulare notariell beglaubigt werden. Klicken Sie hier für ein Muster des ausgefüllten Formulars
- Ein (1) Original und vier (4) Fotokopien der Heiratsurkunde oder des Ehevertrags (das Original wird zurückgeschickt).
- Ein (1) Original und vier (4) Fotokopien der Geburtsurkunde des Ehemanns. Bei philippinischen Staatsangehörigen muss es sich um die Geburtsurkunde handeln, die von der philippinischen Statistikbehörde (PSA) (früher National Statistics Office oder NSO) ausgestellt wurde.
- Ein (1) Original und vier (4) Fotokopien der Geburtsurkunde der Ehefrau. Bei philippinischen Staatsangehörigen muss es sich um die Geburtsurkunde handeln, die von der Philippine Statistics Authority (PSA) (ehemals National Statistics Office oder NSO) ausgestellt wurde.
- Vier (4) Fotokopien eines von der Regierung ausgestellten Personalausweises oder Reisepasses des Ehemannes und der Ehefrau.
- Bearbeitungsgebühr von 25,00 $ (nicht erstattungsfähig), zahlbar in bar, per Postanweisung oder Barscheck, zahlbar an das philippinische Generalkonsulat. Persönliche Schecks und Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
- Fügen Sie dem Paket einen USPS Priority Mail Flat Rate-Umschlag (oder eine Box, wenn Sie sehr dicke Dokumente haben) bei, der selbstadressiert und als Rückumschlag mit USPS Tracking frankiert ist.
- Bitte notieren Sie sich die Post- oder Kuriernummer, da das philippinische Generalkonsulat keine Verantwortung für Dokumente übernehmen kann, die durch den U.S. Postal Service oder Kurierdienst verschickt wurden.
Zusätzliche Anforderungen:
1. Wenn der Bericht über die Eheschließung nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Datum der Eheschließung eingereicht wird, muss eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung über die verzögerte Eintragung der Eheschließung ausgefüllt werden.
2. Für die Vertragsparteien der Ehe, die zuvor verheiratet waren, müssen die folgenden zusätzlichen Dokumente vorgelegt werden:
a. Wenn die philippinische Antragstellerin oder der philippinische Antragsteller eine frühere philippinische Ehe für ungültig erklärt hat, ein Original und vier (4) Fotokopien des von der philippinischen Statistikbehörde (ehemals National Statistics Office/NSO) (PSA) ausgestellten Annotated Marriage Certificate (das die Einzelheiten der Ungültigkeitserklärung enthält) und/oder ein vom EDA beglaubigtes gerichtliches Ungültigkeitsurteil mit Rechtskraftbescheinigung.
b. Wenn der philippinische Antragsteller geschieden ist und die Scheidung vom ausländischen Ehepartner eingeleitet wurde, ein (1) Original oder eine beglaubigte Kopie und vier (4) Fotokopien der vom DFA beglaubigten gerichtlichen Anerkennung der ausländischen Scheidung, die von einem zuständigen philippinischen Gericht ausgestellt wurde, mit einer Endgültigkeitsbescheinigung.
Die Scheidung wird auf den Philippinen nicht anerkannt, aber wenn ein ausländischer Ehepartner im Ausland eine gültige Scheidung von seinem philippinischen Ehepartner erwirkt hat, ist der philippinische Ehepartner in der Lage, nach philippinischem Recht wieder zu heiraten. Die Scheidung muss jedoch von den philippinischen Gerichten anerkannt werden. Das ausländische Scheidungsurteil muss auf den Philippinen gerichtlich vollstreckt oder bestätigt werden, indem die entsprechende Zivilklage beim Regional Trial Court in den Philippinen (RTC-Phil) eingereicht wird.
Weitere Informationen zur gerichtlichen Anerkennung ausländischer Scheidungen auf den Philippinen finden Sie hier.
Wenn der Ausländer geschieden ist, fügen Sie dem Antrag das Scheidungsurteil (1 Original und 4 Fotokopien) bei.
c. Ist entweder der Bräutigam oder die Braut verwitwet, sind ein (1) Original oder eine beglaubigte Kopie und vier (4) Fotokopien der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners beizufügen (Originalbelege werden zurückgeschickt).
Das philippinische Generalkonsulat leitet die Heiratsurkunde und die beigefügten Dokumente an die philippinische Statistikbehörde (PSA) weiter. Es dauert mindestens sechs (6) Monate bis etwa ein (1) Jahr, bis das anschließende philippinische Ehefähigkeitszeugnis bei der PSA auf den Philippinen bestellt werden kann.
Wenn Sie Ihre Kopie der Heiratsurkunde vom Konsulat erhalten haben, kann die philippinische Ehefrau einen Termin beim Konsulat vereinbaren, um:
- ihren ersten philippinischen Reisepass unter Verwendung ihres Ehenamens zu beantragen
- ihren abgelaufenen oder ablaufenden philippinischen Reisepass unter Verwendung ihres Ehenamens zu erneuern