NPA 2017-17

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Das Ziel dieser NPA ist die Entwicklung eines harmonisierten Satzes von Flugzeitbegrenzungsregeln (FTL) für jede der folgenden Betriebsarten:

  • Lufttaxibetrieb (ATXO) und medizinischer Notdienstbetrieb mit Flugzeugen (AEMS),
  • Einzelpilotenbetrieb (sowohl planmäßig als auch auf Anforderung) und
  • medizinischer Notdienstbetrieb mit Hubschraubern (HEMS).

Dieser NPA schlägt Änderungen des Unterabschnitts FTL von Teil-ORO vor, indem sein Anwendungsbereich auf die oben genannten Betriebsarten erweitert wird. Insbesondere wurden Verweise auf neue Zertifizierungsspezifikationen eingeführt, um die Beschreibung detaillierter Sicherheitsziele und präskriptiver Elemente für jede Betriebsart zu ermöglichen.
Für ATXO wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Sicherheit, insbesondere während des Nachtbetriebs, verbessern, die Effizienz erhöhen und gleichzeitig eine Harmonisierung in der gesamten Europäischen Union (EU) sicherstellen.
Aus Sicht der FTL ist AEMS eine Untergruppe von ATXO. Daher wäre ein Übergang zwischen dem Lufttaxibetrieb und dem medizinischen Notbetrieb innerhalb desselben Dienstzeitraums möglich. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen vor allem die Sicherheit bei Nachtdiensten verbessern.
Die Dienstzeiten, Flugzeiten und Ruhezeiten bei HEMS-Einsätzen sind derzeit auf nationaler Ebene geregelt. Insgesamt wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Sicherheit in den Bereichen verbessern, in denen bisher keine wissenschaftlichen Grundsätze angewandt wurden, und eine EU-weite Harmonisierung gewährleisten. Alle vorgeschlagenen Änderungen sind vollständig mit den ICAO Standards and Recommended Practices (SARP) abgestimmt.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen:

  • EASA, da der Anwendungsbereich von Unterabschnitt FTL auf zusätzliche Betriebsarten ausgeweitet wird, was (1) zu einer potenziellen Erhöhung der Anzahl der Bewertungen einzelner Flugzeitspezifikationsregelungen, die die EASA durchführen muss, und (2) zu einer Ausweitung des Umfangs der den Mitgliedstaaten bereitgestellten Umsetzungsunterstützung führt;
  • Zuständige Behörden, da sie den Umsetzungsaufwand tragen müssen;
  • Betreiber (ATXO, AEMS und HEMS), die den Umsetzungsaufwand tragen müssen, aber Effizienzgewinne erzielen und von gleichen Wettbewerbsbedingungen und verbesserter Sicherheit profitieren werden;
  • Besatzungsmitglieder, die von verbesserter Harmonisierung, Sicherheit und Effizienz profitieren werden.

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