Restorative and Rehabilitative Justice

, Author

Angenommen von der JCPA-Delegiertenversammlung 2020
Klicken Sie hier für die PDF-Version.

Angefangen in den 1970er Jahren mit dem „Krieg gegen die Drogen“ und harten Mindeststrafen explodierte die Zahl der US-Gefängnisinsassen – verschärft durch das Kriminalitätsgesetz von 1994 – unverhältnismäßig stark unter armen Menschen und Farbigen. Die weit verbreitete Masseninhaftierung hat dazu beigetragen, die menschenunwürdigen Haftbedingungen und die Ungerechtigkeiten in unserem Justizsystem aufzudecken. Die Masseninhaftierung und das Strafrechtssystem im weiteren Sinne sind heute ein wichtiges Thema in unserem Land.

Und doch tauchen Gefängnisse in der Thora nirgends als eine Form der Bestrafung oder gar als Abschreckung auf. In Deuteronomium 25,2-3 heißt es: „Wenn ein Bösewicht ausgepeitscht werden soll, soll der Richter ihn hinlegen lassen und ihm in seiner Gegenwart die Peitschenhiebe geben, wie es seine Schuld rechtfertigt. Er darf bis zu vierzig Peitschenhiebe erhalten, aber nicht mehr, damit dein Bruder nicht vor deinen Augen erniedrigt wird, wenn er weiter ausgepeitscht wird.“ Die Strafe ist nicht nur begrenzt, sondern, wie Rabbi Chananja ben Gamliel sagte, „von der Zeit an, in der er ausgepeitscht wird, nennt ihn der Text ‚dein Bruder‘, da er sagt: ‚dein Bruder wird entwürdigt.'“ (Sifrei Devarim 286, (ca. 3. Jh.)) Unser Strafrechtssystem ist jedoch zu einem Mechanismus für Bestrafung und Vergeltung geworden, der alle, die ihm begegnen, entmenschlicht (oder „erniedrigt“), ohne Rücksicht auf Wiederherstellung oder Rehabilitierung.

Die Bestrafung dauert noch lange an, nachdem jemand „seine Zeit abgesessen“ hat. Einige staatliche Hilfen (z. B. Wohnungs- und Lebensmittelmarken) sind für Personen, die inhaftiert waren, völlig unerreichbar. Andere Hindernisse versperren den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit oder zu Bildungsprogrammen. In einigen Bundesstaaten sind ehemals inhaftierte Personen vom Wahlrecht ausgeschlossen, während in anderen das Wahlrecht eingeschränkt ist. Kurzum, die Wiederaufnahme eines halbwegs „normalen“ Lebens ist nahezu unmöglich. Das ist weit davon entfernt, die Person als „Bruder“ oder „Schwester“ zu behandeln, als jemanden, der nicht entwürdigt ist.

Das Konzept der wiederherstellenden Gerechtigkeit gewann in den Wahrheits- und Versöhnungskommissionen der 1970er Jahre an Boden, als ein Mittel für Täter und Opfer, den angerichteten Schaden öffentlich einzugestehen, einen Heilungsprozess für Opfer (und Täter) zu erleichtern und Gemeinschaften nach Konflikten und Menschenrechtsverletzungen wiederherzustellen. In vielen modernen Kontexten wird „Restorative Justice“ oft allgemein als ein Prozess definiert, der 1) diejenigen einbezieht, die Schaden angerichtet haben, und diejenigen, die geschädigt wurden, 2) kollektiv die Rechenschaftspflicht der Angeklagten anstrebt und 3) die Sicherheit der Opfer schützt und die Autonomie der Opfer unterstützt.

Befürworter der Justizreform haben diesen Begriff übernommen und gleichzeitig seinen Anwendungsbereich erweitert, da sie verstehen, dass das Bedürfnis nach „Wiederherstellung“ und Heilung oft über Opfer und Täter hinausgeht und auch deren Familien und Gemeinschaften einschließt. In diesem Sinne bedeutet „Restorative Justice“ auch Politiken und Praktiken, die die Rehabilitation derjenigen, die Straftaten begehen, und die Wiedergutmachung des Schadens, der Opfern, Tätern und Gemeinschaften als Folge von Straftaten und dem Justizsystem selbst zugefügt wurde, in den Vordergrund stellen.¹ In all seinen Formen ist die Verwendung des Begriffs „Wiederherstellung“ eine Anerkennung der Tatsache, dass diejenigen, die Straftaten begehen, die Opfer, die Familien beider und die Gemeinschaften alle der „Wiederherstellung“ und Heilung bedürfen. Studien zeigen, dass die Anwendung von Mechanismen der wiederherstellenden Justiz die Rückfälligkeit reduziert, die Zufriedenheit der Opfer mit dem Justizprozess erhöht und sogar den posttraumatischen Stress der Opfer reduzieren kann.²

Der Jewish Council for Public Affairs glaubt, dass:

  • Die Neuausrichtung unseres Strafrechtssystems auf einen rehabilitativen und wiederherstellenden Justizansatz für die öffentliche Sicherheit, der die Menschlichkeit, die Würde und die Menschenrechte aller Menschen respektiert, wesentlich für die Schaffung einer gerechten Gesellschaft ist.
  • Ein Hauptgrundsatz der Reform sollte das Streben nach Rehabilitation und wiederherstellender Gerechtigkeit für das Opfer (falls vorhanden), den Täter und die betroffenen Gemeinschaften durch einen kooperativen, wiederherstellenden Prozess sein, bei dem alle Hauptbeteiligten ein Mitspracherecht bei der Wiedergutmachung des Schadens haben.
  • Personen, die Schaden erfahren haben, sollten die Macht und die Autonomie haben, Prozesse für Heilung und Gerechtigkeit zu bestimmen und zu steuern.
  • Wir müssen die Notwendigkeit eines direkten, systemischen Wandels in einer Reihe von Politiken und Einstellungen anerkennen, einschließlich der Art und Weise, wie die Gesellschaft Menschen versteht und behandelt, die inhaftiert sind oder anderweitig dem Strafrechtssystem unterliegen.
  • Als Land müssen wir in nicht-strafrechtliche Programme und soziale Dienste investieren, einschließlich zusätzlicher Ressourcen für Bildung, Wohnen, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und andere öffentliche Leistungen, die unsere Gemeinschaften sicherer und gerechter machen werden.
  • Der Ansatz der opferorientierten Justiz wird die Zivilgesellschaft stärken, indem er den sozialen Zusammenhalt fördert und die Bürger befähigt, Probleme zu lösen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.