Wann ist eine Erbschaft in Louisiana erforderlich?

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Jun 11, 2020 | By Jeremiah Johns | Read Time: 3 minutes

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Haben Sie den Tod eines geliebten Menschen erlebt und müssen nun dessen Nachlass aufteilen? In dieser emotionalen Zeit können die rechtlichen Hürden zur Regelung des Nachlasses entmutigend erscheinen. Ein Anwalt für Nachlassplanung in Louisiana kann Ihnen bei der Verteilung des Nachlasses helfen.

Die Komplexität der Verteilung des Nachlasses eines geliebten Menschen hängt von dessen Nachlassplan ab. Nachlassverwalter fragen sich oft, ob die Erbfolge in Louisiana ein notwendiger Schritt für die Verteilung eines Nachlasses ist. Unsere Anwälte für Erbrecht bieten Ihnen hier Informationen zur Louisiana-Erbfolge, die Ihnen einen Überblick über dieses komplizierte Thema verschaffen. Wenn Sie mehr über die Rechtsnachfolge in Louisiana erfahren möchten, wenden Sie sich für eine kostenlose Beratung an unsere Anwälte in der Kanzlei Johns.

Was ist eine Rechtsnachfolge?

Die Rechtsnachfolge ist der übliche Prozess zur Regelung des Nachlasses einer verstorbenen Person in Louisiana. In anderen Bundesstaaten kann die Erbfolge auch als Nachlassverfahren bezeichnet werden. Die Erbfolge kann einfach oder kompliziert sein, je nachdem, wie groß der Nachlass ist, wie hoch die Schulden des Erblassers sind und ob die Erben die Verteilung anfechten.

Unverwaltete vs. verwaltete Erbfolge

In Louisiana kann die Erbfolge je nach den Besonderheiten des Nachlasses verwaltet oder nicht verwaltet werden.

Verwaltete Erbfolge

Bei einer verwalteten Erbfolge ernennt das Gericht einen persönlichen Vertreter (auch Testamentsvollstrecker genannt), der die Verteilung des Nachlasses überwacht.

Die verwaltete Erbfolge ist unter folgenden Umständen erforderlich:

  • Eine Person stirbt ohne Testament,
  • die Erben der Person sind unbekannt oder können nicht ausfindig gemacht werden,
  • der Nachlass hat Schulden, die vor der Verteilung zu begleichen sind, oder
  • es gibt Streit unter den Erben über die Verteilung des Nachlasses.

Der Nachlassverwalter regelt die Einzelheiten der Erbfolge und legt dem Gericht ein Verteilungstableau vor. Darin wird aufgeführt, wie der Verwalter das Vermögen verteilen und die Schulden des Nachlasses begleichen wird.

Unverwaltete Erbfolge

Bei der unverwalteten Erbfolge ist kein persönlicher Vertreter erforderlich, der die Verteilung des Nachlasses überwacht. Wenn der Erblasser ein Testament hat, setzt die nicht verwaltete Erbfolge Folgendes voraus:

  • Alle Erben, die im Testament genannt sind, sind geschäftsfähig oder haben geschäftsfähige Vertreter,
  • alle Erben akzeptieren die Bedingungen des Testaments, und
  • keine Gläubiger haben eine gerichtlich verwaltete Erbfolge beantragt.

Wenn jemand ohne Testament stirbt, geht sein Vermögen in die gesetzliche Erbfolge über, wobei die Erben gemäß dem Recht von Louisiana bestimmt werden. Die nicht verwaltete gesetzliche Erbfolge muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Nachlass ist nicht hoch verschuldet, und
  • alle Parteien stimmen der nicht verwalteten Erbfolge zu.

Die meisten Nachlässe mit beträchtlichen Vermögenswerten in Louisiana werden durch Erbfolge geregelt. Bei einem begrenzten Nachlass von weniger als 75.000 $ oder einer sorgfältigen Nachlassplanung können einige Personen die Erbfolge jedoch vermeiden.

Müssen Sie in Louisiana eine Erbfolge durchführen?

Wenn der Nachlass einer Person ausschließlich aus diesen nicht-nachlassfähigen Vermögenswerten mit benannten Begünstigten besteht, ist eine Erbfolge nicht erforderlich:

  • Lebensversicherungspolicen,
  • Anlagen,
  • Trusts,
  • Ruhestandspläne und
  • Bankkonten, die im Todesfall ausgezahlt werden.

Ein paar andere Umstände ermöglichen es Ihnen, Nachlassvermögen zu verteilen und dennoch die Erbfolge zu vermeiden. Nachlässe mit einem Wert von weniger als 75.000 $ können durch eine eidesstattliche Erklärung übertragen werden, um die Erbfolge zu vermeiden. Auch Fahrzeugtitel können durch eine eidesstattliche Erklärung übertragen werden, ohne dass eine Erbfolge eintritt.

Welche Dokumente sind für die Erbfolge erforderlich?

Ihr Erbschaftsanwalt muss die folgenden Louisiana-Nachfolgeformulare besorgen, um den Nachlass erfolgreich zu verteilen:

  • Das Testament (falls vorhanden),
  • Eine eidesstattliche Erklärung über den Tod, den Wohnsitz und die Erbengemeinschaft,
  • Ein Antrag auf Erbschaft,
  • Eine vereidigte detaillierte Auflistung der Aktiva und Passiva,
  • Ein Antrag auf Testamentsvollstreckung und
  • Ein Urteil zur Erbschaft.

Bringen Sie das Testament und andere relevante Dokumente zu einem Anwalt für Erbrecht in Louisiana, damit das Erbschaftsverfahren so schnell wie möglich abgewickelt werden kann.

Brauchen Sie die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Louisiana?

Sie sollten das Erbrecht bald nach dem Tod Ihres Angehörigen eröffnen, damit der Nachlass effizient verteilt werden kann. Ein jahrelanges Zuwarten mit der Eröffnung einer Erbfolge kann Steuerangelegenheiten und die Verteilung des Nachlasses erschweren. Die Anwälte der Anwaltskanzlei Johns kümmern sich um die Nachlassplanung und -verteilung mit viel Einfühlungsvermögen und Geschick. Unsere Anwälte wissen, dass der Nachlassprozess für trauernde Familienangehörige eine stressige Zeit sein kann. Wir möchten Ihnen die Last abnehmen, indem wir Ihnen bei einer effizienten und gerechten Verteilung des Nachlasses helfen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Beratungsgespräch, damit wir Ihre Nachlassangelegenheiten besprechen können.

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Jeremiah Johns

Jeremiah N. Johns ist ein Prozessanwalt, der Mandanten in Versicherungs-, Seefahrts-, Personenschaden- und Prozessangelegenheiten vertritt. Aufgewachsen auf einer Familienfarm im Südosten Georgias, lernte er schon in jungen Jahren harte Arbeit und Einfallsreichtum zu schätzen. Diese Werte bilden die Grundlage für seine Praxis. Jeremiah hat einen LL.M. in Admiralität von der Tulane Law School und einen J.D. von der Syracuse University, wo er mit Auszeichnung abgeschlossen hat. Außerdem schloss er sein Studium der Politik- und Wirtschaftswissenschaften an der Georgia State University mit magna cum laude ab.

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