Dänemark ist eines der skandinavischen Länder, das sich auf der Nordseite des europäischen Kontinents befindet. Unter den nordischen Ländern ist es das kleinste und südlichste. Dänemark ist ein souveräner Staat und besteht aus dem eigentlichen Dänemark sowie den Färöer-Inseln und Grönland, zwei autonomen Ländern im Nordatlantik, die Teil des Königreichs sind. Das Königreich Dänemark ist eine konstitutionelle Monarchie, in der die Königin das Staatsoberhaupt ist. Mit der Unterzeichnung der Verfassung im Jahr 1849 wurde die absolute Monarchie abgeschafft und eine konstitutionelle Monarchie eingeführt. Der Sitz der Regierung und des Parlaments befindet sich in der Hauptstadt Kopenhagen.
Die Monarchie in Dänemark
Die derzeitige Monarchin ist Königin Margrethe II, die seit 1972 das Staatsoberhaupt des Königreichs ist. Die dänische Monarchin ist theoretisch das Zentrum der Macht, da die Exekutive und die Legislative laut Verfassung von ihr ausgehen, aber die parlamentarische Souveränität, die 1901 eingeführt wurde, hat eine faktische Gewaltenteilung eingeführt. Zu den Befugnissen der Monarchin gehören das Veto gegen ein Gesetz, indem sie ihm die königliche Zustimmung verweigert, sowie die Ernennung und Entlassung des Premierministers (theoretisch würde die Ausübung ihrer Entlassungsbefugnis zu einer Verfassungskrise im Königreich führen). Der Monarch gibt auch seine förmliche Zustimmung zu den vom Premierminister getroffenen Entscheidungen im Rahmen der „königlichen Vorrechte“, wie z. B. Kriegserklärung und Friedensschluss, Ernennung und Entlassung von Kabinettsministern. Da der größte Teil der tatsächlichen Macht aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung beim Premierminister und beim Parlament liegt, ist die Rolle des Monarchen im heutigen Dänemark hauptsächlich zeremoniell.
Die Exekutive der dänischen Regierung
Der dänische Premierminister ist der Regierungschef. Er und sein Kabinett werden vom Monarchen ernannt und können von diesem auch wieder entlassen werden. Die Entscheidungen der Exekutive werden durch das Folketing, das parlamentarische System des Königreichs, kontrolliert. Ein Misstrauensvotum des Folketing gegen den Premierminister führt zum Rücktritt des gesamten Kabinetts. Der Ministerpräsident leitet nicht nur das Kabinett, sondern ist auch für die überseeischen Gebiete und die Verfassungsangelegenheiten zuständig. Die Minister des Kabinetts sind Leiter von Ministerien und Abteilungen, es gibt keine stellvertretenden Minister. Der öffentliche Dienst ist mit der Umsetzung der Entscheidungen des Kabinettsministers beauftragt, wobei der Leiter des öffentlichen Dienstes in jedem Ministerium der Staatssekretär ist.
Die Legislative Dänemarks
Das dänische Parlament wird als Folketing bezeichnet und ist das Machtzentrum im politischen System Dänemarks. Es übt die Kontrolle über die Exekutive aus, um sicherzustellen, dass die Regierung ihr Mandat in Übereinstimmung mit der Verfassung erfüllt. Es übt diese Kontrollbefugnis aus, indem es die Minister zu politischen Fragen und Entscheidungen befragt, Debatten über regierungspolitische Themen abhält und Anträge verabschiedet. Dänemark hat ein parlamentarisches Einkammersystem. Das Königreich ist eine parlamentarische Demokratie, und die Wähler wählen das Parlament, das dann die Regierung bildet. In Übereinstimmung mit diesem Prinzip der parlamentarischen Demokratie wird der Ministerpräsident vom Monarchen ernannt, in der Regel aus dem Vorsitzenden der Mehrheitspartei oder dem Vorsitzenden der Mehrheitskoalition.
Die dänische Justiz
Durch das in der dänischen Verfassung verankerte Prinzip der Gewaltenteilung ist die dänische Justiz unabhängig von Parlament und Exekutive. Sie genießt außerdem ein hohes Ansehen für ihre Professionalität. Der Monarch behält sich das Recht vor, Richter zu ernennen. Dänemark hat ein Zivilrechtssystem. Das höchste Gericht des Landes ist der Oberste Gerichtshof, der sich aus dem Präsidenten des Gerichts und weiteren 18 Richtern zusammensetzt. Die Richter werden vom Monarchen auf Empfehlung des Justizministers und nach Beratung durch den Richterernennungsrat (ein sechsköpfiges unabhängiges Gremium von Richtern und Anwälten) ernannt. Es gibt auch untergeordnete Gerichte im Land, darunter das Sondergericht für Anklage und Revision, die High Courts, die See- und Handelsgerichte und die County Courts.
Das Folketing
Das dänische Parlament, das Folketing, hat mehr Macht als die Parlamente in anderen Ländern der Europäischen Union. Das Mehrparteiensystem ist durch die Zusammenarbeit der politischen Parteien in den meisten Fragen gekennzeichnet. Das Königreich verfügt über ein staatliches Wohlfahrtsmodell, das vom Folketing auf breiter Basis unterstützt wird. Dies hat dazu geführt, dass der Schwerpunkt im öffentlichen Sektor des Königreichs auf der Effizienz liegt. Die dänische Bevölkerung zeigt sich sehr zufrieden mit ihren Institutionen, und Dänemark gehört zu den am wenigsten korrupten Ländern der Welt.