Wie kann ich den Unterhalt für meine Kinder einstellen, wenn sie erwachsen oder volljährig sind?
Dies sind häufige Fragen, die von Personen in Indiana gestellt werden, die Unterhaltsverpflichtungen haben.
Das Gesetz von Indiana sieht in Bezug auf die Beendigung des Kindesunterhalts Folgendes vor:
31-16-6-6 Beendigung des Kindesunterhalts; Emanzipation; Antrag auf Erziehungsbedarf
Sec. 6. (a) Die Unterhaltspflicht für ein Kind nach diesem Kapitel, die keine Unterstützung für erzieherischen Bedarf umfasst, endet, wenn das Kind neunzehn (19) Jahre alt wird, es sei denn, eine der folgenden Bedingungen tritt ein:
(1) Das Kind wird emanzipiert, bevor es neunzehn (19) Jahre alt wird. In diesem Fall endet der Kindesunterhalt, mit Ausnahme des in Abschnitt 2(a)(1) dieses Kapitels beschriebenen Ausbildungsbedarfs, zum Zeitpunkt der Emanzipation, obwohl eine Anordnung für den Ausbildungsbedarf bis zu einer weiteren Anordnung des Gerichts in Kraft bleiben kann.
(2) Das Kind ist entmündigt. In diesem Fall wird der Unterhalt für das Kind während der Entmündigung oder bis zu einer weiteren Anordnung des Gerichts fortgesetzt.
(3) Das Kind:
(A) ist mindestens achtzehn (18) Jahre alt;
(B) hat in den letzten vier (4) Monaten keine weiterführende Schule oder postsekundäre Bildungseinrichtung besucht und ist nicht in einer weiterführenden Schule oder postsekundären Bildungseinrichtung eingeschrieben; und
(C) ist in der Lage, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten.
In diesem Fall endet die Unterhaltspflicht für das Kind, wenn das Gericht feststellt, dass die in diesem Unterabschnitt vorgeschriebenen Bedingungen vorliegen. Stellt das Gericht jedoch fest, dass die in den Abschnitten (A) bis (C) genannten Bedingungen erfüllt sind, das Kind aber nur teilweise für seinen Unterhalt aufkommt oder in der Lage ist, sich nur teilweise selbst zu versorgen, kann das Gericht anordnen, dass der Unterhalt geändert und nicht beendet wird.
(b) Für die Zwecke der Feststellung, ob ein Kind gemäß Unterabschnitt (a)(1) emanzipiert ist, wenn das Gericht feststellt, dass das Kind:
(1) im aktiven Dienst der Streitkräfte der Vereinigten Staaten ist;
(2) geheiratet hat; oder
(3) nicht unter der Obhut oder Kontrolle von:
(A) einem Elternteil; oder
(B) einer vom Gericht zugelassenen Person oder Einrichtung;
stellt das Gericht fest, dass das Kind emanzipiert ist und beendet die Unterhaltszahlungen.
(c) Wenn ein Gericht in einem Gerichtsbeschluss, der vor dem 1. Juli 2012 ausgestellt wurde, eine Unterhaltspflicht für ein Kind festgelegt hat, können die:
(1) Eltern oder der Vormund des Kindes; oder
(2) das Kind;
einen Antrag auf Erziehungsbedarf stellen, bis das Kind einundzwanzig (21) Jahre alt wird.
(d) Wenn ein Gericht in einem Gerichtsbeschluss, der nach dem 30. Juni 2012 erlassen wurde, eine Unterhaltspflicht für ein Kind festgelegt hat, kann der:
(1) Elternteil oder Vormund des Kindes; oder
(2) Kind;einen Antrag auf Erziehungsbedarf stellen, bis das Kind neunzehn (19) Jahre alt wird.
(e) Wenn:
- nach dem 30. Juni 2012 eine Verfügung erlassen wurde, die einem Kind, das zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erziehungsbedarf weniger als einundzwanzig (21) Jahre alt war, die Unterstützung für den Erziehungsbedarf verweigert; und
- die Unterstützung für den erzieherischen Bedarf aufgrund der Tatsache verweigert wurde, dass das Kind älter als achtzehn (18) Jahre alt war;
unbeschadet anderer Gesetze kann ein Elternteil oder der Vormund des Kindes oder das Kind beim Gericht einen Folgeantrag auf erzieherischen Bedarf stellen. Das Gericht prüft den Antrag dem Grunde nach in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt und darf das Fehlen von Unterabschnitt (c) zum Zeitpunkt der ersten Einreichung nicht berücksichtigen.
Wenn Sie Fragen zur Beendigung des Unterhalts haben oder rechtlichen Beistand benötigen, können wir Ihnen helfen
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