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Abtretung ist ein Rechtsbegriff, bei dem eine Person, der „Abtretende“, Rechte, Eigentum oder andere Vorteile auf einen anderen, den „Zessionar“, überträgt. Dieser Begriff wird sowohl im Vertrags- als auch im Eigentumsrecht verwendet. Der Begriff kann sich entweder auf den Akt der Übertragung oder auf die übertragenen Rechte/Eigentumsrechte/Vorteile beziehen.

Vertragsrecht

Im Vertragsrecht ist die Abtretung eines Vertrags sowohl: (1) eine Abtretung von Rechten und (2) eine Übertragung von Pflichten, sofern nichts anderes nachgewiesen wird. Wenn zum Beispiel A mit B einen Vertrag über Gitarrenunterricht für 50 Dollar abschließt, kann A diesen Vertrag an C abtreten, d. h. diese Abtretung ist sowohl: (1) eine Abtretung von A’s Rechten aus dem Vertrag in Höhe von 50 $; und (2) eine Abtretung von A’s Pflichten, Gitarre zu unterrichten, an C. In diesem Beispiel ist A sowohl der „Zedent“ als auch der „Beauftragte“, der die Pflichten an einen anderen (C) delegiert, C wird als der „Verpflichtete“ bezeichnet, der die Pflichten gegenüber dem Zessionar erfüllen muss, und B ist der „Zessionar“, der Pflichten hat und dem „Verpflichteten“ gegenüber haftet.

(1) Abtretung von Rechten/Pflichten im Vertragsrecht

Es gibt einige bemerkenswerte Regeln für Abtretungen im Vertragsrecht. Erstens kann eine Person, die sich noch nicht vertraglich verpflichtet hat, Pflichten gegenüber einem anderen zu erfüllen, ihr künftiges Recht nicht an einen Zessionar abtreten. Das heißt, wenn A noch keinen Vertrag mit B abgeschlossen hat, um B Gitarre zu lehren, kann A seine Rechte nicht an C abtreten. Zweitens können Rechte nicht abgetreten werden, wenn sie die Pflichten und Rechte des Schuldners wesentlich verändern. Drittens kann der Verpflichtete den Abtretungsempfänger direkt verklagen, wenn der Abtretungsempfänger ihn nicht bezahlt. In Anlehnung an das vorangegangene Beispiel bedeutet dies, dass C (der Verpflichtete) B (den Zessionar) verklagen kann, wenn C dem B das Gitarrespielen beibringt, B dem C dafür aber keine 50 Dollar zahlt.

(2) Übertragung von Pflichten

Wenn die versprochene Leistung ein seltenes Genie oder eine seltene Fähigkeit erfordert, kann der Erklärungsempfänger sie nicht an den Verpflichteten delegieren. Sie kann nur delegiert werden, wenn die versprochene Leistung alltäglich ist. Außerdem kann der Verpflichtete klagen, wenn der Bevollmächtigte die Leistung nicht erbringt. Der Bevollmächtigte haftet jedoch sekundär, es sei denn, er hat sich ausdrücklich von seiner Verpflichtung entbunden. Das heißt, wenn B will, dass C Gitarre unterrichtet, aber C sich weigert, kann B C verklagen. Wenn C sich immer noch weigert, kann B A zwingen, die Pflichten im Rahmen der sekundären Haftung zu erfüllen.

Schließlich ist ein verwandtes Konzept die Novation, bei der ein neuer Schuldner einen alten Schuldner ersetzt und entlässt. Im Falle der Novation werden die Pflichten des ursprünglichen Schuldners aufgehoben. Die Novation erfordert jedoch die Zustimmung des ursprünglichen Schuldners.

Sachenrecht

Im Sachenrecht tritt die Abtretung typischerweise in Vermieter-Mieter-Situationen auf. Zum Beispiel könnte A vom Vermieter B gemietet haben, aber eine andere Partei (C) möchte die Immobilie übernehmen. In diesem Fall könnte A zwischen der Abtretung und der Untervermietung der Immobilie an C wählen. Bei einer Abtretung würde A C die gesamte Restlaufzeit überlassen, ohne dass diese an irgendjemanden zurückfällt, während er C bei einer Untervermietung die Immobilie für einen begrenzten Zeitraum der Restlaufzeit überlassen würde. Bezeichnenderweise hätte C bei einer Abtretung eine Rechtsbeziehung mit dem Vermieter, während dies bei einer Untervermietung nicht der Fall wäre.

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