Kapitel 17.20 R-3 – WOHNGEBIET MIT HOHER DICHTE

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Kapitel 17.20R-3 – WOHNGEBIET MIT HOHER DICHTE

Abschnitte:

17.20.010 Dichte – Zweck.

17.20.020 Zulässige Nutzungen.

17.20.030 Abmessungsnormen.

17.20.040 Höfe.

17.20.010 Dichte – Zweck.

Die R-3 High Density Residential Zone besteht aus einer bis 10 und mehr Wohneinheiten pro Acre. Der Zweck dieser Zone ist es, Gebiete mit höherer Wohndichte einzurichten, die fußläufig zu Gewerbegebieten, öffentlichen Einrichtungen und Beschäftigungszentren der Stadt erreichbar sind.

17.20.020 Zulässige Nutzungen.

A. Die folgenden Nutzungen sind in der Zone R-3 zulässig:

1. Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnhäuser oder Mehrfamilienhäuser;

2. Unterkünfte für öffentliche Verkehrsmittel;

3. Öffentliche Versorgungseinrichtungen der Stadt Sunnyside.

B. Die folgenden Landnutzungen können durch eine bedingte Nutzungsgenehmigung in der R-3 Zone zugelassen werden, vorbehaltlich der Bedingungen und Bestimmungen in SMC 17.64.020:

1. Wohltätige Einrichtungen (SMC 17.64.020(A));

2. Erholungs-, Pflege- und Altersheime (SMC 17.64.020(B));

3. Kirchen (SMC 17.64.020(C));

4. Schulen (SMC 17.64.020(D));

5. Autohöfe, Wohnwagenparks und Lager (SMC 17.64.020(F));

6. Brüderliche Organisationen, Logen, Grange-Hallen, Clubs (SMC 17.64.020(G));

7. Gruppenwohnanlagen (SMC 17.64.020(N));

8. Mini-Lager (SMC 17.64.020(O));

9. Lagerung für M-1 Verwendung (SMC 17.64.020(Q));

10. Viehhaltung (SMC 17.64.020(S));

11. Hausbesetzungen (SMC 17.64.020(T));

12. Mobilheimparks (SMC 17.64.020(Y));

13. Anlagen für Spiele, Sport, Parks, Country Clubs (SMC 17.64.020(AA));

14. Bibliotheken, Museen und Kunstgalerien (SMC 17.64.020(BB));

15. Öffentliche Versorgungseinrichtungen mit Ausnahme der öffentlichen Versorgungseinrichtungen der Stadt Sunnyside.

17.20.030 Abmessungsstandards.

Die Abmessungsstandards für die R-3 Zone sind:

A. Mindestgrundstücksfläche: 4.300 Quadratfuß;

B. Minimale Grundstücksbreite: 50 Fuß;

C. Maximale Gebäudehöhe: drei volle Stockwerke, die 35 Fuß nicht überschreiten dürfen;

D. Maximale Bodenbedeckung: 40 Prozent für alle Gebäude auf dem Grundstück.

17.20.040 Höfe.

Die folgenden Vorschriften gelten für Höfe in der R-3 Zone.

A. Vorgarten. Es muss ein Vorgarten mit einer Mindesttiefe von nicht weniger als 20 Fuß vorhanden sein.

B. Seitenhof. Auf jeder Seite eines Gebäudes muss ein Seitenhof von nicht weniger als fünf Fuß Breite vorhanden sein. Kein Hof, Freiraum oder Grundstücksbereich, der für ein Gebäude oder eine Struktur erforderlich ist, darf während seiner Lebensdauer von irgendeinem anderen Gebäude oder einer Struktur eingenommen werden, außer:

1. Markisen und Vordächer;

2. Erker und Schornsteine, die nicht höher als zwei Fuß sein dürfen;

3. Einfahrten, Bordsteine, Bürgersteige und Stufen;

4. Müllentsorgungsanlagen, nicht dauerhaft;

5. Fahnenmasten, Landschaftselemente, Pflanzkästen, Bäume, Sträucher, Blumen, Hecken, Pflanzen und Zäune;

6. Überhängende Dächer, Traufen, Dachrinnen, Gesimse oder andere architektonische Elemente, die nicht höher als drei Fuß sein dürfen.

Kein Gebäude darf näher als 20 Fuß zu einer angrenzenden oder angrenzenden Straße errichtet werden.

C. Hinterer Hof. Es soll einen Hinterhof geben, der eine Mindesttiefe von 15 Fuß hat.

D. Nebengebäude, wie Garagen oder Carports, dürfen nicht näher als fünf Fuß an einer hinteren oder seitlichen Grundstücksgrenze stehen, vorausgesetzt, sie bleiben mindestens 20 Fuß von einer städtischen Straße entfernt.

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