Nicht beherrschende Anteile (NCI)

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International Accounting Standard 27 (IAS 27) definiert nicht beherrschende Anteile als „das Eigenkapital eines Tochterunternehmens, das weder direkt noch indirekt einem Mutterunternehmen zuzurechnen ist“. Der ähnliche Begriff „Minderheitsbeteiligung“ wurde früher in Standards verwendet.

Nicht beherrschende Anteile (NCI) sind Anteile an einem Unternehmen, die dem Anteilseigner nicht die Kontrolle über das Unternehmen geben. Beherrschung bedeutet, dass der Anteilseigner die Finanz- und Geschäftspolitik seiner Tochtergesellschaften bestimmen kann, um aus der Tätigkeit der Tochtergesellschaft Nutzen zu ziehen. In der Regel kann die Kontrolle erlangt werden, wenn eine Partei mehr als 50 % der Stimmrechte erwirbt. Das bedeutet, dass jede Position, die weniger als 50 % der ausstehenden Stimmrechte hält, als nicht beherrschende Beteiligung gilt.

Die Mehrheit der Investorenpositionen gilt als nicht beherrschende Beteiligung, weil ihr Stimmrecht im Verhältnis zur Gesamtzahl der ausstehenden Aktien so unbedeutend ist. Bei den meisten börsennotierten Unternehmen ist die Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien so groß, dass ein normaler Aktionär keinen nennenswerten Einfluss auf Entscheidungen auf höherer Ebene nehmen kann, weshalb er als nichtkontrollierende Beteiligung gilt. In der Regel kann eine Partei erst dann für einen Sitz im Vorstand gewählt werden, wenn sie etwa fünf bis zehn Prozent der stimmberechtigten Aktien kontrolliert.

Die buchhalterische Behandlung von nicht beherrschenden Anteilen lässt sich anhand eines Beispiels nachvollziehen. Angenommen, das Unternehmen Alpha erwirbt 75 % der ausstehenden Aktien des Unternehmens Beta. Da Alpha mehr als 50 % von Beta besitzt, konsolidiert Alpha die Jahresabschlüsse von Beta mit seinen eigenen. Die 25 % des Eigenkapitals von Beta, die Alpha nicht besitzt, werden in der Bilanz von Alpha als nicht beherrschende Anteile ausgewiesen. Der konsolidierte Jahresüberschuß wird dem Mutterunternehmen und den nicht beherrschenden Anteilen im Verhältnis zu ihren Eigentumsanteilen zugewiesen, d.h. 75 % Alpha und 25 % den nicht beherrschenden Anteilen.

Die nicht beherrschenden Anteile werden in der Bilanz des Mutterunternehmens im Abschnitt Eigenkapital ausgewiesen, getrennt vom eigenen Eigenkapital. NCI wird in der Mezzanine zwischen Eigenkapital und Verbindlichkeiten ausgewiesen.

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